Teilhaberecht

Sozialministerin Altpeter und Landes-Behindertenbeauftragter Weimer: Verbindung der finanziellen Entlastung der Kommunen mit dem Bundesteilhabegesetz muss bleiben

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Sozialministerin Katrin Altpeter und der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer kritisieren Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium, durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln die Verbindung zwischen dem Bundesteilhabegesetz und den fünf Milliarden Euro kommunaler Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufzugeben. Dies sei eine „herbe Enttäuschung“.

„Die Menschen mit Behinderungen erwarten zu Recht ein modernes Bundesteilhabegesetz, das diesen Namen auch verdient“, bekräftigten Altpeter und Weimer. Haushaltskonsolidierung sei richtig und wichtig, „aber nicht auf Kosten der Menschen mit Behinderungen“. Die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium stünden zudem im Widerspruch zu dem eindeutigen Versprechen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. „Die kommunale Entlastung im Zuge eines neuen Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung gehört zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten prioritären Maßnahmen“.

Bundesteilhabegeld ermöglicht selbstbestimmtes Leben

Altpeter und Weimer fordern ein modernes Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. „Dies ist das wichtigste Projekt in dieser Wahlperiode, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Weiterentwicklung des Teilhaberechts muss für die Menschen mit Behinderungen ein Bundesteilhabegeld enthalten, das Selbstbestimmung ermöglicht. Und das ist nicht ohne frisches Geld möglich, das unmittelbar bei den betroffenen Menschen mit Behinderungen ankommt und zugleich die Kommunen bei der Eingliederungshilfe nachhaltig entlastet“, so Gerd Weimer weiter. Dies entspreche auch der bislang stets einstimmigen Beschlusslage in den Bundesländern.

Gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

Der Bund müsse daher weiter in der Verantwortung für die erfolgreiche Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes bleiben, so Altpeter und Weimer. Durch die Verbindung der Reform der Eingliederungshilfe mit der finanziellen Entlastung der Kommunen komme auch zum Ausdruck, dass es hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gehe, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schultern könnten. Weimer ergänzte: „Ein Einkommens- und vermögensunabhängiger Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile muss dabei das Herzstück der Reform bilden, am besten in der Form eines Bundesteilhabegeldes. Dies entspricht den Forderungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit der zentralen Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Damit das Bundesteilhabegesetz nicht zum zahnlosen Tiger werde, müsse die finanzielle Entlastung der Kommunen zwingend mit der Reform der Eingliederungshilfe verbunden bleiben. Nur dadurch sei gewährleistet, dass das Geld bei den betroffenen Menschen mit Behinderungen ankommt und nicht dem Gestaltungsreichtum der kommunalen Selbstverwaltung anheimfalle, unterstrichen Altpeter und Weimer.