Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. So entfällt in Inzidenzstufe 1 unter anderem die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher.
Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen Regelungen erlauben ab Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. „Die Corona-Ausbrüche sind gerade in den Alten- und Pflegeheimen stark zurückgegangen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (30. Juni) in Stuttgart. „Das liegt vor allem an der hohen Impfquote in diesen Einrichtungen – und das zeigt nicht zuletzt auch, wie wirksam die Impfstoffe gegen das Coronavirus sind. Dies gilt auch für Infektionen mit der aktuell zunehmenden Delta-Virusvariante. Insoweit beobachten wir auch genau, ob es vermehrt zu Impfdurchbrüchen kommt, was bislang erfreulicherweise nicht der Fall ist.“
Niedrige Inzidenzen ermöglichen Lockerungen
Von Donnerstag, 1. Juli, an gelten in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Zudem entfällt in der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen die bisherige Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen sind bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.
Auch in Krankenhäusern entfällt bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest ist dann nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird auf anlassbezogene Testungen gesetzt. In Inzidenzstufe 1 ist für Besucher in Krankenhäusern das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen des Krankenhauses aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorsehen.
Schutzmaßnahmen schrittweise gelockert
Aufgrund des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen geht die Landesregierung jetzt diesen wohlüberlegten Lockerungsschritt, von dem vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen profitieren sollen. Bereits in den Wochen zuvor hatte die Landesregierung aufgrund der erfolgreichen Impfkampagne schrittweise die Schutzmaßnahmen insbesondere in Pflegeheimen gelockert. Minister Manne Lucha richtete in diesem Zusammenhang aber auch einen Appell an die Träger der Einrichtungen. „Mich erreichen noch immer Zuschriften von Angehörigen, weil einzelne Pflegeheime die Besuchsregelungen strenger handhaben als von der Verordnung vorgesehen. Ich appelliere daher an Sie: Bitte setzen Sie die Lockerungen auch um. Helfen Sie mit, ein weiteres Stückchen Normalität zurückzuerobern.“