Mehrlingsgeburtenprogramm

Einmaliger Zuschuss für Eltern von Mehrlingen

Anspruch auf einen Mehrlingszuschuss haben Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen). Der einmalige Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.

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Drei Paar Babysocken auf einer Wäscheleine

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss. Anspruch auf diesen Zuschuss haben Eltern von Mehrlingen, die

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
  • die Personensorge für die Kinder haben und mit ihnen in einem Haushalt leben,
  • die Kinder überwiegend selbst erziehen und betreuen.

Der einkommensunabhängige Zuschuss beträgt 1.700 Euro je Kind. Er ist für kindbezogene Ausgaben gedacht, über seine Verwendung können die Eltern frei entscheiden.

Antragstellung

Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragt werden.

Mehr Informationen zum Mehrlingsgeburtenprogramm und Antragsvordrucke erhalten Sie schriftlich oder telefonisch bei der

L-Bank
76113 Karlsruhe

0800 6645471 (gebührenfrei) - Servicezeiten: 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Die Gültigkeit der VwV Mehrlinge 2017 wurde durch die VwV Mehrlinge 2023 verlängert bis 31. Dezember 2030.