Bildungsreferentinnen-Bildungsreferenten-Programm
Ergänzend zum Bildungsauftrag der Schule sind die außerschulische Jugendbildung und die Jugendsozialarbeit eine wertvolle Unterstützung im Alltag von jungen Menschen. Als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil unseres Bildungswesens leistet die außerschulische Jugendbildung innerhalb der Jugendarbeit einen wesentlichen Beitrag bei der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Die Jugendsozialarbeit hat soziale Benachteiligungen und individuelle Problemlagen junger Menschen im Blick und kann mit ihren Angeboten dazu beitragen, diese auszugleichen oder zu bewältigen. Um den Ausbau und die Weiterentwicklung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung und von Angeboten der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg zu unterstützen, fördert das Land Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten bei anerkannten Trägern der außerschulischen Jugendbildung im Bereich der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit im Geschäftsbereich des Sozialministeriums.
Details zum Programm
Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben von förderfähigen Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten mit einem pauschalen Festbetrag.
Näheres entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten im Bereich der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit vom 10. Dezember 2025.
Anträge können mit den nachfolgenden Antragsformularen eingereicht werden. Die Antragsfrist (Antragseingang) endet am 31. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Kalenderjahres. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsformulare. Anträge von Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings Baden-Württemberg e. V. sind bis zum 30. September des dem Förderjahr vorangehenden Kalenderjahres direkt dort einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie vom Landesjugendring Baden-Württemberg e. V.
