Zur Ausübung eines akademischen Heilberufs ist ein Hochschulstudium erforderlich. Das Studium kann zahlreichen Universitäten, bei Hebammen an zahlreichen Universitäten und anderen Hochschulen im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Der erfolgreiche, staatlich anerkannte Studienabschluss ist Voraussetzung für die Berufsausübung.
Nachfolgend finden Sie Informationen, wo in Baden-Württemberg die Qualifikation für verschiedene Berufe erworben werden kann.
Die medizinische Versorgung zielt unter anderem darauf ab, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern und durch Kooperation, Vernetzung und Schwerpunktbildung zu mehr Wirtschaftlichkeit des Versorgungssystems beizutragen.
Das Studium der Medizin ist an den Universitäten in Freiburg, Heidelberg - medizinische Fakultäten Heidelberg und Mannheim, Tübingen und Ulm möglich. Zuständig für die Abnahme der staatlichen Prüfung ist das Landesprüfungsamt Baden-Württemberg für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart. Es wird bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP) unterstützt.
Landesärztekammer
Die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sind kraft Gesetzes Mitglied in der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Landesärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der vom Gesetzgeber die Aufgabe zugewiesen ist, die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
Approbation und Berufserlaubnis
Nach der Bundesärzteordnung (Bundesgesetz) ist die Ausübung des ärztlichen Berufs nur Personen gestattet, die eine staatlich erteilte Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Hierfür ist im Land Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungsnachweisen aus dem Ausland
In der zahnmedizinischen Versorgung besitzt die Prophylaxe einen hohen Stellenwert. Zwei von drei Kindern in Baden-Württemberg haben im Alter von zwölf Jahren ein naturgesundes Gebiss ohne jegliche Kariesschäden.
Das Studium der Zahnmedizin ist an den Universitäten in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm möglich.
Landeszahnärztekammer
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg sind kraft Gesetzes Mitglied in der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der vom Gesetzgeber die Aufgabe zugewiesen ist, die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
Approbation und Berufserlaubnis
Nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Bundesgesetz) ist die Ausübung des zahnärztlichen Berufs nur Personen gestattet, die eine staatlich erteilte Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Hierfür ist im Land Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Das Studium der Pharmazie ist an den Universitäten in Freiburg, Heidelberg und Tübingen möglich. Zuständig für die Abnahme der staatlichen Prüfungen ist das Landesprüfungsamt Baden-Württemberg für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart. Es wird bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz unterstützt.
Landesapothekerkammer
Die Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg sind kraft Gesetzes Mitglied in der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.Die Landesapothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der vom Gesetzgeber die Aufgabe zugewiesen ist, die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Aufgabenschwerpunkte sind die Berufsaufsicht sowie das Weiter- und Fortbildungswesen.
Approbation und Berufserlaubnis
Nach der Bundes-Apothekerordnung (Bundesgesetz) ist die Ausübung des Apothekerberufs nur Personen gestattet, die eine staatlich erteilte Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Hierfür ist im Land Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Das Studium der Psychologie ist an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen möglich. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mitgeteilt, dass in Zukunft auch der Masterabschluss in Psychologie die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes erfüllt. Neben dem Abschluss des Studiums ist eine Zusatzausbildung erforderlich, die in einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen und mindestens drei Jahre dauern muss.
Ausbildung
Für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sind ausschließlich Diplom-Psychologen zugelassen, die im Rahmen ihres Hauptstudienganges das Fach Klinische Psychologie als eines ihrer Schwerpunkte gewählt haben.
Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können neben Diplom-Psychologen auch Diplom-Pädagogen bzw. Diplom-Sozialpädagogen, Sonderpädagogen und Heilpädagogen, Absolventen des Studienganges für Sozialarbeit, sowie Personen mit unterschiedlichen Lehramtsabschlüssen und Fachhochschulabschlüssen mit dem Schwerpunkt Erziehungswissenschaften absolvieren. Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfüllt nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung auch ein Bachelorabschluss in Pädagogik oder Sozialpädagogik die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes.
Eine Übersicht über die pädagogischen Hochschulen im Lande erhalten Sie über das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die staatliche Anerkennung der Ausbildungstätten für die psychotherapeutische Zusatzausbildung erfolgt durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Landespsychotherapeutenkammer
Die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Baden-Württemberg sind kraft Gesetzes Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg.Die Landespsychotherapeutenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe besitzt, die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
Approbation und Berufserlaubnis
Nach dem Psychotherapeutengesetz (Bundesgesetz) ist das Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung und die Ausübung der Psychotherapie nur Personen gestattet, die eine staatlich erteilte Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Hierfür ist im Land Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Das Hebammenstudium ist an den Universtäten Freiburg und Tübingen, an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Standorte Stuttgart, Heidenheim und Karlsruhe) und an der Hochschule Furtwangen möglich. Es ist ein duales Studium und besteht aus einem berufspraktischen Studienteil und einem hochschulischen Studienteil. Nähere Auskünfte erteilen die genannten Hochschulen.