Die Universitätsklinikum Heidelberg A. ö. R. hat beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg die Genehmigung des Universitätsklinikverbundes Heidelberg-Mannheim nach § 187 Absatz 10 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beantragt. Die Universitätsklinikum Heidelberg A. ö. R. beabsichtigt hierzu, von der Stadt Mannheim einen Mehrheitsanteil an der Universitätsklinikum Mannheim GmbH zu erwerben. Der Antrag wird hiermit gemäß § 187 Absatz 10 Satz 2 GWB auf der Homepage des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht:
Antrag des Universitätsklinikum Heidelberg auf Bestätigung gemäß § 187 Absatz 10 GWB (PDF)
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wird nun prüfen, ob der angestrebte Verbund der beiden Universitätskliniken zur Verbesserung der Krankenversorgung in der Region erforderlich ist und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Über den Antrag darf gemäß § 184 Absatz 10 Satz 4 GWB nicht vor Ablauf von einem Monat nach der Veröffentlichung entschieden werden.