Für die Krankenhausplanung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Vor diesem Hintergrund hatte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben. Es enthält unter anderem eine Ist-Analyse der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg. Dafür wurden die Leistungsgruppen, die in dem am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthalten sind, auf die derzeitige Krankenhauslandschaft Baden-Württembergs übertragen. Diese Leistungsgruppen werden künftig die derzeitigen Fachabteilungen in den Krankenhäusern ablösen.
Darüber hinaus wurden von den Gutachtern auch spezielle Themen wie die geburtshilfliche und geriatrische Versorgung analysiert. Auch eine Prognose hinsichtlich zukünftiger stationärer Versorgungsbedarfe bis 2035 wurde erstellt. Zudem wurde im Gutachten die Verzahnung von rettungsdienstlicher mit stationärer Versorgung analysiert.
Das Gutachten zeigt, dass sich die medizinische Versorgung im Land grundsätzlich bereits auf einem sehr guten Niveau befindet. Es weist aber auch darauf hin, dass es in manchen Bereichen Nachsteuerungsbedarf gibt, um weiter eine hohe Versorgungsqualität zu gewährleisten und auch in Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
PM Gutachten zur Krankenhauslandschaft