Rechtliche Betreuung bedeutet, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung Unterstützung erhalten, wenn sie ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig bewältigen können. Der Betreuer hilft beispielsweise bei Behördengängen, dem Organisieren eines Heimplatzes oder bei finanziellen Angelegenheiten.
Rechtliche Grundlage ist das Betreuungsgesetz , das 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ablöste. Grundlegende Änderungen sind:
- Die Entmündigung wurde abgeschafft.
- Vormundschaft und Pflegschaft über Volljährige wurden durch das neue Rechtsinstitut der „Betreuung“ ersetzt.
- Die Teilnahme eines Betreuten am Rechtsverkehr ist nicht mehr automatisch eingeschränkt.
- Die Bestellung eines persönlichen Betreuers hat Vorrang vor einer Betreuung durch die Behörde.
- Die ehrenamtliche Betreuung ist vorrangig gegenüber der beruflichen Betreuung.
- Der Betreuer soll Wünschen des Betreuten weitgehend entsprechen.
Um die Selbstständigkeit der Betroffenen soweit wie möglich zu erhalten, darf eine Betreuung nur angeordnet werden, wenn sie erforderlich ist.
Für die Durchführung des Betreuungsgesetzes an sich ist das Justizministerium zuständig. Für die Umsetzung der rechtlichen Betreuung wirken Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine zusammen.
Betreuungsbehörden
Betreuungsbehörden schaffen Rahmenbedingungen, die Personen ermutigen sollen, ein solches Ehrenamt zu übernehmen. Hierzu arbeiten sie eng mit den Betreuungsvereinen zusammen. Neben dieser Aufgabe unterstützen die Betreuungsbehörden die Vormundschaftsgerichte bei der Ermittlung des Sachverhalts und bei der Findung eines geeigneten ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuers. In Ausnahmefällen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde selbst als Betreuer bestellt werden. Örtliche Betreuungsbehörden sind bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und bei den Landratsämtern angesiedelt. Überörtliche Betreuungsbehörde ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in Stuttgart.
Betreuungsvereine
Betreuungsvereine haben die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgabe einzuführen, sie fortzubilden und zu beraten. Damit übernehmen sie eine Schlüsselfunktion bei der persönlichen Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Sie sind anerkannte Vereine und werden vom Sozialministerium gefördert. Da die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine von den Vormundschaftsgerichten auch als Betreuer bestellt werden, haben sie Erfahrung mit der Führung von Betreuungen. Betreuungsvereine beraten auch über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Nähere Informationen über die Betreuungsvereine und ihre Arbeit können Sie bei der Betreuungsbehörde Ihres Stadt- oder Landkreises oder beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in Stuttgart erhalten.