Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie als betroffene Person darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung wenden können,
  • auf welcher rechtlichen Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach den Vorschriften des Datenschutzrechts gegenüber dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg haben.

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen und der bzw. des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher im Sinne des Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711/123-0

0711/123-3999

poststelle@sm.bwl.de

Die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration können Sie unter der vorstehend genannten Postanschrift oder der E-Mail-Adresse datenschutz@sm.bwl.de erreichen. Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag im ersten Fall mit „Datenschutzbeauftragte/r“.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Wahrnehmung der dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration obliegenden Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, bildet im Einzelfall Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO die Rechtsgrundlage.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsvorschrift, aus der sich die rechtliche Verpflichtung ergibt, als Rechtsgrundlage. Eine solche rechtliche Verpflichtung kann sich aus Vorschriften des Unionsrechts oder des nationalen Rechts ergeben.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen von Ihnen als betroffene Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d DS-GVO die Rechtsgrundlage.

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 DS-GVO und der jeweiligen Rechtsgrundlagen verarbeitet, soweit dies im Rahmen unserer Tätigkeit erforderlich ist.

3. Empfänger der personenbezogenen Daten

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn Ihre ausdrückliche Einwilligung hierzu vorliegt. Innerhalb des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die sie zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen.

Soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich und zulässig ist, übermitteln wir personenbezogene Daten im Einzelfall außerdem an andere Stellen wie zum Beispiel Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes Baden-Württemberg, anderer Bundesländer oder des Bundes, Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Krankenkassen) oder kommunale Behörden (zum Beispiel Jugendämter, Sozialämter).

Für die Erledigung unserer Aufgaben arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.

4. Speicherdauer

Personenbezogene Daten, die von uns erhoben worden sind, werden in unsere Akten aufgenommen. Die Aufbewahrungsfristen für diese Akten bestimmen sich nach speziellen bundes- und landesrechtlichen Regelungen.

5. Betroffenenrechte

Sie haben gegenüber dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration folgende Rechte, die Sie hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
    Sie haben das Recht auf Auskunft darüber, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und einige andere Informationen wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Das Recht kann nach § 9 LDSG eingeschränkt sein.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DS-GVO
    Das Recht auf Berichtigung steht Ihnen zu, wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen möchten.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DS-GVO
    Unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DS-GVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine entsprechende Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die Einschränkungen des § 10 LDSG.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DS-GVO
    Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gibt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine weitere Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Die DS-GVO schränkt dieses Recht ein, wenn es um die Wahrnehmung von Rechtsansprüchen, schützenswerte öffentliche Interessen oder Interessen einer anderen Person geht.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
    Sie haben nach Artikel 21 DS-GVO die Möglichkeit, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Das bedeutet, dass Sie in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen können, soweit diese auf Grund der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erfolgt.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
    Das Recht auf Datenübertragbarkeit bedeutet für Sie die Möglichkeit, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration erhalten, um sie gegebenenfalls an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 Satz 2 DS-GVO gilt dieses Recht nicht für eine Datenverarbeitung, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung, Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO
    Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.

6. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vorgangs erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Wir nutzen zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

8. Beschwerderecht

Ihnen steht gemäß Artikel 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu. Die Adresse lautet:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart 
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

0711/61 55 41-0

poststelle@lfdi.bwl.de

Das Beschwerdeformular können Sie auf der Website des LfDI abrufen.

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