Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das Sozial-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.

Der vollständige Name vom Sozial-Ministerium
Baden-Württemberg ist:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.



1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Dokumente, die wir vor dem 23. September 2018 erstellt haben
    und mit denen wir jetzt noch arbeiten.

  • Einige Dokumente, die wir nach dem 23. September 2018
    erstellt haben

  • Einige Videos

  • Einige Formulare

  • Es gibt noch keine Informationen in Gebärdensprache.



Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind.
Im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.
Aber nur dann:

  • Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018 erstellt
    haben und

  • Wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit
    nicht mehr benutzen.



2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt
und selbst geschrieben.
Das haben wir am 3. September 2020 getan.
Die Erklärung haben wir am 1. März 2022 überprüft.



3. Information an uns

Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Online-Redaktion
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 123 0
E-Mail: internet@sm.bwl.de



4. Durchsetzungs-Verfahren

Es ist dem Sozial-Ministerium Baden-Württemberg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 33 60
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

© Text: Übersetzung und Prüfung Leichte Sprache durch
AnWert e.V., Aachen.
© Bild: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Zurück zur Startseite Leichte Sprache

// //