Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
So steht es in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit
Behinderung.
Viele Länder auf der ganzen Welt haben diesen Vertrag unterschrieben.
Auch Deutschland.
Die Regierung in Baden-Württemberg arbeitet an einem Plan.
Dieser Plan hilft die Ziele der UN-Behinderten-Konvention zu erreichen.
Jedes Landes-Ministerium bringt Ideen
mit ein.
Das Sozial-Ministerium kümmert sich um die
Planung.
Alle Ideen und Themen wird das Sozial-Ministerium der
Landes-Regierung bis zum Sommer 2015 zeigen.
Das macht Baden-Württemberg,
damit Menschen mit Behinderungen in allen
Lebens-Bereichen teilnehmen können:
Förderung von Investitionen:
Zur Erklärung: Eine Investition ist zum Beispiel eine Geld-Anlage.
Im Jahr 2013 wurde viel Geld angelegt.
Damit sind neue Wohn-Angebote entstanden.
Jetzt können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten.
Beratungs-Stelle:
Im Jahr 2013 stellte das Sozial-Ministerium
Geld bereit für eine neue Arbeits-Stelle.
Sie heißt: Kommunale Beratungs-Stelle Inklusion.
Die Stelle hilft Kommunen,
bei der Umsetzung von Inklusion.
Zur Erklärung: Eine Kommune ist eine politische Gemeinde.
Projekt-Förderung: Impulse Inklusion:
Das Sozial-Ministerium hilft Arbeits-Kreisen,
die das Zusammen-Leben von Menschen
mit und ohne Behinderungen weiter bringen.
Es gibt dafür viele Geld-Mittel.
Seit diesem Jahr fördert man Initiativen.
Menschen mit Behinderungen können
an diesen Initiativen teilnehmen,
was früher nicht möglich war.
Initiativen sind Menschen die gemeinsame Interessen haben.
Zum Beispiel:
Im Sport-Verein, politische Vereine
oder Urlaubs-Angebote.
Weiterbildungs-Zertifikat:
Es soll in Baden-Württemberg Informations-Kurse über Inklusion geben.
Die Teilnehmer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behinderten-Hilfe. Die Landes-Regierung will sie dafür auszeichnen.
Sie bekommen dann das Zertifikat: kompetent für Inklusion.
Es soll für alle Kurse in Baden-Württemberg gleich sein.
Daran arbeitet die Landes-Regierung zusammen
mit Verbänden der freien Wohlfahrts-Pflege.
Zur Erklärung: Ein Zertifikat ist eine amtliche Bescheinigung.
Zum Beispiel eine Urkunde.
Landes-Inklusions-Preis:
Das Sozial-Ministerium hat im Jahr 2013
den Landes-Inklusions-Preis entwickelt.
Das Kultus-Ministerium und der Landes-Behinderten-Beauftragte haben dem Sozial-Ministerium dabei geholfen.
Der Preis wird an die Projekte vergeben,
die Inklusion und Teilhabe umsetzen.
Den Preis bekommen dann:
Organisationen, Vereine oder Schulen in Baden-Württemberg.
Alle Preis-Gelder werden weiter verwendet.
Zum Beispiel für die inklusive Arbeit vor Ort.
Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
Fach-Zentrum für Leichte Sprache
Telefon: 0821 - 56 06 410
E-Mail: leichte-sprache@cab-b.de
Internet: www.cab-b.de
Wir sind Mitglied im Verein Netzwerk für Leichte Sprache.
Von wem sind die Bilder:
Blaues Easy-to-Read-Logo: Inclusion Europe
Grafiken: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013
Lesen Sie hier weiter über die Landes-Behinderten-Beauftragte und die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention in Baden-Württemberg.