Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2024 lokale Empowermentprojekte für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte mit rund 800.000 Euro gefördert. Mit einem erneuten Förderaufruf im Jahr 2025 „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Kommunen und freie Träger gezielt bei verschiedenen projektbasierten Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.
Mit dem Förderaufruf werden Kommunen und freie Träger aufgerufen, sich an diesem Prozess aktiv zu beteiligen und einen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in allen Lebensbereichen zu leisten.
Der Förderaufruf steht am Seitenende zum Download bereit.
Die Antragsfrist endet am 30. Dezember 2024.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Förderaufruf 2025.
Begriffsbestimmung:
Frauen mit Zuwanderungsgeschichte im Sinne dieses Förderaufrufs sind Frauen mit eigener Zuwanderungserfahrung und deren Nachkommen.
- Maßnahmen zur Vermittlung von Informationen zu den Rechten und Chancen von zugewanderten Frauen (Nr. 2.1)
- Maßnahmen zur Stärkung und Unterstützung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit (Nr. 2.2)
- Maßnahmen zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte (Nr. 2.3)
- Ausschluss: bereits existierende Projekte können nicht gefördert werden
Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger.
Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.
Die Maßnahmen werden im Wege der Anteilsfinanzierung bei Kommunen in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei freien Trägern in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, höchstens jedoch mit 30.000 Euro insgesamt je Projekt.
Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt.
Die jeweiligen Maßnahmen sollen im Jahr 2025 beginnen und müssen spätestens am 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde. Eine Maßnahme ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind.
Zuwendungen für Maßnahmen, die aus anderen Programmen des Landes oder von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gefördert werden, sind ausgeschlossen.
Der Versand der Bescheide durch das Regierungspräsidium Stuttgart ist für März 2025 vorgesehen.
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung ist vom Projektfortschritt abhängig. 10 % der Fördersumme wird erst nach Vorlage und Prüfung des Schlussverwendungsnachweises ausgezahlt.
Zur Auszahlung des Zuwendungsbetrages beziehungsweise eines Teilbetrages füllen Sie bitte das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart dafür bereitgestellte Mittelabrufformular aus und senden es per E-Mail an
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2025 „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt beziehungsweise abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Stuttgart: Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung