Beratung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Viele Zugewanderte bringen wertvolle berufliche Erfahrungen und Qualifikationen mit. Damit sie diese Kenntnisse hier auch einbringen können, gibt es seit 2012 gesetzliche Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

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Bauarbeiter baut Mauer

Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation benötigen eine formale Anerkennung, wenn sie in Deutschland einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben möchten. Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Ausübung ohne Anerkennung rechtlich nicht zulässig ist. Dies ist beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern der Fall.

Bei nicht reglementierten Berufen – etwa in vielen gewerblich-technischen, kaufmännischen oder IT-Berufen – ist eine Anerkennung grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Sie kann jedoch in bestimmten Fällen, insbesondere bei der Einreise aus einem Drittstaat, erforderlich sein.

Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses kann darüber hinaus die beruflichen Perspektiven in Deutschland verbessern und den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.

Gesetzliche Grundlage

Mit dem

besteht eine einheitliche Grundlage für die Prüfung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses sowie ein Rechtsanspruch auf die Prüfung – unabhängig von der Herkunft des Abschlusses, der Staatsangehörigkeit, dem Wohnort und dem Aufenthaltsstatus der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Mit dem Anerkennungsberatungsgesetz hat Baden-Württemberg außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung geschaffen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsanspruch auf Prüfung: Jede Person kann prüfen lassen, ob ihr Berufsabschluss einem deutschen Abschluss entspricht.
  • Einheitliche Verfahren: Die Gesetze legen unter anderem fest, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und welche Fristen gelten. Über Anträge wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden.
  • Kostenlose Beratung: Anerkennungsinteressierte erhalten Unterstützung bei Fragen zum Verfahren, zur Anerkennungsstelle, Finanzierung oder zu möglichen Qualifizierungsmaßnahmen.

Das Ziel:

Alle Menschen sollen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen in Baden-Württemberg einbringen können – für mehr berufliche Chancen, Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe. Potenziale dürfen nicht verloren gehen – nicht nur aufgrund des bestehenden und sich verschärfenden Fachkräftemangels, sondern auch aus sozialpolitischer Sicht.

Anerkennungsberatung

Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen erhalten in Baden-Württemberg gezielte Unterstützung.

Die Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm informieren und beraten zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Sie arbeiten zusammen mit Beratungsprojekten des Förderprogramms IQ, der Fachstelle Flüchtlinge in Karlsruhe und der Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ländlicher Raum Ostwürttemberg. Die Beratungen finden auch an dezentralen Standorten statt.

Flyer Anerkennungsberatung - Deutsch (PDF, barrierefrei)
Flyer Anerkennungsberatung - Englisch (PDF, barrierefrei)

Angebote der Beratungsstellen

  • Erstinformation: Welche Anerkennungsverfahren gibt es? Welche Stelle ist zuständig? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Individuelle Beratung: Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen und im gesamten Verfahren.
  • Qualifizierungsberatung: Hinweise zu Anpassungslehrgängen, Kursen und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Vernetzung: Weiterleitung zu Sprachkursen, Arbeitsmarktberatung und weiteren passenden Angeboten.
  • Schulungen: Grundlagenschulungen für Multiplikatoren, Migrationsfachdiensten, Jobcenter und Agenturen für Arbeit

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Gemeinsam für gute Perspektiven

Die Zusammenarbeit der landesgeförderten Beratungsstellen mit Beratungsprojekten des Förderprogramms IQ - Integration durch Qualifizierung schafft ein verlässliches Unterstützungsangebot für berufliche Integration und Fachkräftesicherung in Baden-Württemberg.