Integrationspolitik braucht verlässliche und differenzierte Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund vollzieht und in welchen Bereichen es noch Defizite oder Optimierungsmöglichkeiten gibt. Die Landesregierung hat daher im Rahmen des Integrationsplans Baden-Württemberg (2008) die Teilnahme an einem ländereinheitlichen Integrationsmonitoring beschlossen.
Hierzu war zunächst notwendig, ein Set von Integrationsindikatoren zu entwickeln und zwischen den Ressorts abzustimmen, um Integrationsprozesse und Integrationserfolge künftig messen zu können. Ein solches Integrationsmonitoring macht – auch im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit – nur Sinn, wenn es in allen Ländern einheitlich durchgeführt wird.
Indikatoren zeigen Stand der Integration
Aus diesem Grund haben sich die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) auf ihrem zweiten Treffen am 10. April 2008 in Kiel einstimmig dafür ausgesprochen, eine regelmäßige Auswertung des Mikrozensus und weiterer Fachstatistiken zur Situation der Menschen mit Migrationshintergrund auf einheitlicher Grundlage durchzuführen.
Zu diesem Zweck wurde die länderoffene Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“ eingerichtet. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, in Abstimmung mit dem Bund eine einheitliche Definition des Merkmals Migrationshintergrund zu erarbeiten, notwendige Statistikänderungen zu benennen sowie Integrationsindikatoren abzustimmen.
Auf der dritten IntMK am 30. September 2008 in Hannover nahmen die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder den ersten Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis. Die länderoffene Arbeitsgruppe legte schließlich für die vierte IntMK in Hannover am 29. Juni 2009 ihren Bericht „Kernindikatoren und Kennzahlen für Zuwanderung und Integration“ vor. Die Länder verständigten sich darauf, das Indikatorenset für ihre regelmäßige eigene Berichterstattung über den Stand der Integration zu verwenden und gegebenenfalls zu erweitern.
Indikatoren-Set
Das Indikatorenset umfasst 40 Indikatoren, die so angelegt sind, dass jeweils ein direkter Vergleich der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund vorgenommen werden kann. Dadurch kann die Entwicklung bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund vor dem Hintergrund der Entwicklung bei Personen ohne Migrationshintergrund bewertet werden. Die Indikatoren beziehen sich in weiten Teilen auf Daten aus dem Mikrozensus, aber auch auf Daten aus der Schulstatistik, der Berufsbildungsstatistik, der Kinder- und Jugendhilfestatistik und den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.
Von den insgesamt 40 Indikatoren dienen einige der reinen Beschreibung des Ist-Zustands (zum Beispiel der Bevölkerungsteil A mit Angaben zur Bevölkerungszusammensetzung und zur Wanderungsstatistik). Die 33 Indikatoren, die auch eine inhaltliche Bewertung der Integration zulassen, betreffen u.a. Einbürgerung, frühkindliche Bildung, Sprachstand, Bildung und Ausbildung, Erwerb und Erwerbslosigkeit, die Wohnsituation, Kriminalität und Interkulturelle Öffnung. Das Indikatorenset ist praxis- und anwendungsorientiert. Es umfasst diejenigen Kennzahlen und Indikatoren, für die es zum einen eine verlässliche Datenbasis gibt und für die zum anderen nach Möglichkeit Daten differenziert nach Migrationshintergrund vorliegen. Liegen keine derartig differenzierten Daten vor, wird auf Daten für Deutsche / Nichtdeutsche (nach Staatsangehörigkeit) zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bisher keine einheitliche Definition des Merkmals „Migrationshintergrund“ in den Statistiken und Erhebungen vorliegt. So erfasst der von der Kultusministerkonferenz beschlossene Kerndatensatz (KDS) den Migrationshintergrund von Schülerinnen und Schülern auf andere Weise als das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und der Mikrozensus.
Bezogen auf die Definition des Merkmals „Migrationshintergrund“ im Mikrozensus hat die länderoffene Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“ in ihrem Bericht für das dritte Treffen der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder am 30. September 2008 in Hannover Übereinstimmung erzielt.
Danach liegt ein Migrationshintergrund vor bei
- Zugewanderten seit dem 1.1.1950
- Ausländerinnen und Ausländern
- Eingebürgerten und
- Kindern mit mindestens einem im Ausland geborenen und zugewanderten, ausländischen oder eingebürgerten Elternteil.
Daten des Integrationsmonitorings werden soweit möglich nach Geschlecht differenziert ausgewiesen. Für etliche Indikatoren liegen weitere Differenzierungen vor, die im Datenband eingesehen werden können.
Fortbestehen der länderoffenen Arbeitsgruppe
Die länderoffene Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“ setzt ihre Tätigkeit fort, da die Bestimmung von Integrationsindikatoren ein dynamischer Prozess ist und notwendige Feinjustierungen der Indikatoren zu erwarten sind. Im März 2015 ist der dritte Monitoringbericht auf Grundlage der Daten für 2013 erschienen; der nächste Bericht wird 2017 folgen. Erstmals findet die Definition des Zensus Anwendung. Danach haben - von der obigen Definition leicht abweichend - einen Migrationshintergrund: Alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil. Die Unterschiede zwischen der Anwendung der Mikrozensus- und Zensusdefinition ist auf den Seiten 96-97 des dritten Monitoringberichts der Länder dokumentiert.
Ein Datenband nicht mehr Bestandteil des neuesten Monitoringberichts. Stattdessen können die Daten sämtlicher Bundesländer über das Integrationsmonitoring-Internetportal der Länder im Excel-Format abgerufen werden.