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Förderaufruf „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024“

Das Land Baden-Württemberg hat im April 2022 ein Soforthilfepaket für die Kommunen beschlossen, um die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine vor Ort zu unterstützen. Mit einem erneuten Förderaufruf will das Land die Kommunen bei der Integration der Vertriebenen aus der Ukraine und der Geflüchteten aus anderen Ländern auch in den Jahren 2023 und 2024 finanziell unterstützen.

Die „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine für die Jahre 2023 und 2024“ knüpft dabei an den Förderaufruf vom vergangenen Jahr an und stellt den Kommunen insgesamt 32 Millionen Euro zur Verfügung.

Ziel dieser Soforthilfe ist es, die baden-württembergischen Kommunen weiterhin temporär speziell bei der Aufgabe der Integration von Vertriebenen aus der Ukraine sowie der Geflüchteten aus anderen Ländern in der Ankunftsphase auf der kommunalen Ebene beziehungsweise in der kommunalen Anschlussunterbringung zu unterstützen. Neben einer befristeten Aufstockung der Stellenanteile im Integrationsmanagement soll dies durch zusätzliche, das Integrationsmanagement entlastende beziehungsweise unterstützende Maßnahmen erfolgen.

Im Rahmen des Förderaufrufs werden die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg gefördert, welche die Zuwendung ganz oder teilweise an die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Verbünde) oder an Dritte (insbesondere an Träger der freien Wohlfahrtspflege) weitergeben können.

Anträge müssen bis spätestens 29. September 2023 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen sein.

Nähere Informationen stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart als Bewilligungsstelle zur Verfügung.

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