Stand: 14. August 2020
Gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen, soll durch ein Hilfsprogramm des Ministeriums für Soziales und Integration geholfen werden. Diese Vereine und Organisationen sollen jeweils eine einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein beantragen können, die nicht zurückbezahlt werden muss.
Ein Online-Formular zur Beantragung der Fördermittel beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen sowie weitere Informationen zur Antragstellung werden in Kürze freigeschaltet. Den Starttermin hierzu wird das Ministerium für Soziales und Integration an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgeben.