Familie/Kinder/Jugendliche

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hält Stab mit Aufschrift "Jugend- und Familieministerkonferenz". (Bild: Sozialministerium Baden-Württemberg)

Baden-Württemberg übernimmt im kommenden Jahr den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz. Die Konferenz ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer. Das Motto lautet „Starke Kinder – chancenreich“.

„Baden-Württemberg wird sich im Vorsitzjahr vor allem für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes einsetzen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der Übergabe des JFMK-Staffelstabes vom Freistaat Thüringen, der den Vorsitz in diesem Jahr innehatte. „Es ist unser Ziel, dass jedes Kind und jeder Jugendliche frei von Vernachlässigung und Misshandlung gesund und sicher aufwachsen kann. Eine gemeinsame Positionierung der JFMK kann hier ein wichtiges Zeichen setzen.“ 

Neben dem Thema Kinderschutz wolle man sich während des Vorsitzes verstärkt der ombudschaftlichen Beratung, der Stärkung des Engagements Jugendlicher sowie der Weiterentwicklung der Jugendleiterkarte widmen. „Wir wollen Strukturen schaffen, die Kinder und Jugendliche schützen, befähigen und qualifizieren“, so Minister Lucha. „Im Jahr 2020 werden wichtige Weichen für die Jugend- und Familienpolitik in Deutschland gestellt. Der Beteiligungsprozess zur Reform des für die Kinder- und Jugendhilfe zentralen achten Sozialgesetzbuches ist abgeschlossen und der dazugehörige Referentenentwurf der Bundesregierung wird erwartet. Ich freue mich deshalb sehr über die Impulse, die im kommenden Jahr aus Baden-Württemberg für die Jugend- und Familienpolitik ausgehen werden.“

Über die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)

Die Jugend- und Familienministerkonferenz wurde durch einen Beschluss der Jugendministerkonferenz aus dem Jahr 2006 um das Politikfeld Familie erweitert und entsprechend umbenannt. Gemäß § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist es Aufgabe der Länder, die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die JFMK berät deshalb über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder- und Jugendpolitik und fasst entsprechende Beschlüsse. Gemeinsam wird über rechtliche, fachliche und politische Fragen – beispielsweise zur Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung oder zum Jugendschutz – aber auch zu artverwandten Rechtsgebieten wie Familienrecht oder zum internationalen Recht abgestimmt. Vorbereitet werden diese in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) durch Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien.

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