Inklusion / Kinder und Jugendliche

Baden-Württemberg unterstützt Appell für inklusives Kinder- und Jugendhilferecht

Kleinkind spielt mit Abakus

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Zuständigkeiten für staatliche Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen immer noch in unterschiedlichen Systemen geregelt. Ein breites Bündnis von Akteuren aus der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Medizin und Politik hat sich nun mit einem Appell an die Bundespolitik gewandt. Zu den Unterstützern gehört auch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

„Seit nunmehr zehn Jahren ist die UN-Behindertenkonvention in Deutschland in Kraft. Doch bis heute haben wir es nicht geschafft, die Kinder- und Jugendhilfe für alle junge Menschen und ihre Familien zu öffnen“ : Schon lange fordert Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, die Exklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aus dem System der Kinder- und Jugendhilfe zu beenden.
 
Das derzeitige Sozialrecht grenzt über eine viertel Million Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen aus. Für sie ist nicht wie alle anderen Kinder, Jugendlichen und Eltern die Kinder- und Jugendhilfe, sondern die Eingliederungshilfe zuständig. Aufgrund der hierdurch entstehenden Zuständigkeitsstreitigkeiten werden viele Kinder, Jugendliche und Familien zwischen den Behörden hin und her geschoben, erhalten keine, verspätet oder nur unzureichend Hilfen.

Im Zuge des aktuellen Reformprozesses des SGB VIII auf Bundesebene setzt sich Minister Manne Lucha für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe ein: „Wenn wir die Kinder- und Jugendhilfe jetzt nicht für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien öffnen, wann dann? Es ist absurd und alles andere als inklusiv, eine künstliche Trennung zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen vorzunehmen.“