Statement

Bundesweite Debatte: Baden-Württemberg prüft Impfpflicht

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Zunächst einmal empfehlen wir dringend eine Überprüfung des aktuellen Impfstatus – und zwar nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei Erwachsenen. Aufgrund der unbefriedigenden, stark verbesserungsbedürftigen Impfquote bei uns im Land sind wir derzeit dabei, mit allen Akteuren intensiv zu prüfen, ob auch in Baden-Württemberg eine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen besuchen, sinnvoll sein könnte. Eine Impfpflicht für Masern darf kein Tabu sein. Grundsätzlich ist es natürlich immer besser, auf Zwang und Sanktionen zu verzichten und auf eine gute Beratung und Appelle zu setzen. Aber die aktuelle Zunahme der Masernerkrankungen und die permanente Unterschreitung der empfohlenen Impfquote von 95 Prozent für die zweite Masernimpfung auch bei uns im Land zeigen, dass Impf-Appelle und Aufklärung allein nicht genügen.“

Allein in Baden-Württemberg wurden in diesem Jahr bereits 45 Masernfälle gemeldet, im selben Zeitraum im vergangenen Jahr waren es nur 14 Fälle.

„Aufgrund des schweren Verlaufs der Krankheit mit dem Risiko lebensbedrohlicher Komplikationen und zum Schutz der Gesundheit von Säuglingen, deren Immunsystem noch keinen Impfschutz entwickeln kann, aber auch älterer Kinder und Erwachsenen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, halte ich es für wichtig, die Diskussion um eine Impflicht nun ernsthaft zu führen“, so Minister Lucha.

Ergänzende Informationen

Masern sind gekennzeichnet durch eine sehr hohe Ansteckungsfähigkeit von nahezu 100 Prozent. Die Ansteckung führt fast immer zum Ausbruch der Erkrankung, das heißt der Manifestationsindex liegt ebenfalls bei nahezu 100 Prozent. Andere Infektionskrankheiten liegen deutlich unter diesen Werten, so kommt es beispielsweise bei Influenza nur bei circa 30 Prozent der Infizierten zum Ausbruch der Erkrankung.

Zusätzlich ist die Durchführung der Masernimpfung erst ab dem Alter von etwa einem Jahr sinnvoll, da das Immunsystem kleinere Kinder aufgrund seiner Unreife nur einen ungenügenden Impfschutz aufbauen kann. Dies gilt zwar auch für andere Erkrankungen wie Mumps und Röteln, deren Komplikationsrate und Spätwirkungen sind jedoch weniger gravierend. Vor diesem Hintergrund gibt es derzeit keine Infektionskrankheit, bei der sich die Sachlage bezüglich einer Impfpflicht ähnlich darstellt wie bei Masern.

Bei der Diskussion um die Impfpflicht bei Masern ist jedoch zu berücksichtigen, dass damit – zumindest bei dem derzeitigen Angebot an Impfstoffen – indirekt auch eine Impfpflicht für Mumps und Röteln verbunden wäre, da ein Monoimpfstoff für Masern auf dem Markt nicht verfügbar ist.

// //