Mit dem Bundesteilhabegesetz wird zum 1. Januar 2018 auch in Baden-Württemberg die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Landesweit soll dazu eine durch den Bund geförderte flächendeckende und niedrigschwellige Beratungsstruktur aufgebaut werden.
Am 29. Mai 2017 hat sich Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart mit Kennern der örtlichen Beratungsstrukturen darüber ausgetauscht, wie potenzielle Bewerber vor Ort über das Förderverfahren des Bundes informiert werden können.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz