Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, das Betroffene von Diskriminierung damit nicht alleine bleiben, sondern Beratung und Unterstützung erhalten. Die LADS steht als erste Anlaufstelle alle Betroffenen von Diskriminierung zur Verfügung. Die Anzahl der Anfragen bewegt sich in den vergangenen drei Jahren mit jeweils circa 300 Anfragen pro Jahr auf konstantem Niveau. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass dies nicht die Anzahl der Diskriminierungen widerspiegelt, die tatsächlich in Baden-Württemberg stattfinden: Die meisten Menschen, die eine Diskriminierung erfahren, melden dies nicht: Zum einen ist vielen Personen nicht bewusst, dass das was sie erlebt haben eine Diskriminierung ist, zum anderen unternehmen viele Betroffenen in Reaktion auf Diskriminierung keine aktiven Schritte um sich gegen diese zu wehren.
Diskriminierungen machen vor keinem Lebensbereich halt (vergleiche Grafik 2), wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierungen müssen daher in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens ansetzen. Hauptsächlich berichten Betroffene von Diskriminierungen in den Lebensbereichen Arbeit (unter anderem bei der Bewerbung oder am Arbeitsplatz), Behörden (unter anderem bei Landesbehörden und kommunalen Ämtern), Bildung (unter anderem in der frühkindlichen Bildung, in Schulen und Hochschulen) sowie Güter und Dienstleistungen (unter anderem in Einzelhandel, Gastronomie, Banken- und Versicherungsleistungen).
Die gemeldeten Diskriminierungen erstrecken sich dabei über sämtliche Diskriminierungsmerkmale (vergleiche Grafik 3). Die meisten Anfragen beziehen sich auf Diskriminierungen aus rassistischen Gründen sowie auf Diskriminierung aufgrund von Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen.


Quelle:
Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)