Pflege

Gesetz bringt Rückenwind für alternative Wohnformen

Seniorin und junge Frau spielen Karten

Ein Gesetz zur besseren Betreuung von Senioren und Menschen mit Behinderungen hat nach Angaben des Sozial- und Integrationsministeriums alternative Wohngemeinschaften beflügelt. Das so genannte Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) war im Mai 2014 in Kraft getreten. Die Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften stieg seitdem von 21 auf 301 (Stichtag: 30. Juni 2017).

Unter den 301 alternativen Wohngemeinschaften sind 74 Wohngemeinschaften, die ohne professionelle Unterstützung auskommen. Die anderen sind bei einem Anbieter ambulanter Dienste – etwa dem Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt – angedockt, wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha erläuterte.

Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz hatte unter der grün-roten Vorgängerregierung das Landesheimgesetz abgelöst, das nur Heim- oder häusliche Unterbringung – und nichts dazwischen – vorsah. Das neue Gesetz soll alternative Wohnformen in vertrauter Umgebung so lange wie möglich erlauben.

In 57 Prozent der Wohngemeinschaften leben Menschen mit Behinderungen, in 43 Prozent Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf, vor allem Senioren. Diese Wohnform ist demnach inzwischen in allen Regionen – im städtischen und im ländlichen Bereich – vertreten.

Quelle:

dpa/lsw
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