Coronavirus

Neue Regelungen für Corona-Bürgertests

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Reisende wird im Corona-Testzentrum am Flughafen Stuttgart getestet.

Heute (30. Juni) ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Kostenlose Tests gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig.

Kostenlose „Bürgertests“ an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die heute (30. Juni) in Kraft getreten ist.

Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Leistungsberechtigte im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie von ihnen beschäftigte Personen oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Wer einen solchen Test will, muss dann auch unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen für Corona-Bürgertests hat das Bundesgesundheitsministerium in einem FAQ zusammengefasst:

FAQ zu COVID-19-Tests (Bundesgesundheitsministerium)

Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung)

Quelle:

dpa/lsw/red