Soziales

1,7 Millionen Euro für Wohnungsloseneinrichtungen

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Sozialministerin Katrin Altpeter stellt in diesem Jahr 1,7 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. Mit dem Geld werden Maßnahmen an neun Einrichtungen in den Stadt- und Landkreisen Esslingen, Freiburg, Heilbronn, Konstanz, Ludwigsburg, Stuttgart, Tuttlingen und im Rems-Murr-Kreis unterstützt.

„Wohnungslose befinden sich in einer Notlage und haben oft kein soziales Umfeld, das ihnen unterstützend zur Seite steht. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Hilfsangebote für diese Menschen in Baden-Württemberg weiter auszubauen“, sagte die Ministerin. Wohnungslosigkeit führt der Ministerin zufolge oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichten diesen Menschen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben.

Für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Brandschutzmaßnahmen erhalten die Sozialberatung Heilbronn 56.200 Euro, die Wohnungslosenhilfe Ludwigsburg 93.400 Euro, die Erlacher Höhe 253.600 Euro, der Caritasverband für Stuttgart 843.600 Euro, der Diakonieverein Freiburg 135.800 Euro, die AWO Rottweil 92.100 Euro, die Stadt Konstanz 58.500 Euro, der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Freiburg 120.000 Euro. Mit rund 58.000 Euro wird die Evangelische Gesellschaft Stuttgart beim Kauf und Aufstellen von Sanitärcontainern in Esslingen unterstützt.

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass Wohnungslosigkeit nicht mit Obdachlosigkeit gleichzusetzen sei. Wohnungslos sind Personen, die über kein eigenes Wohneigentum oder keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden. So gelten beispielsweise auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihr Zuhause verlassen mussten und in Frauenhäusern unterkommen als wohnungslos. Auch Personen, die gerade aus Gefängnissen entlassen werden und nicht wissen wohin sie sollen, gelten als wohnungslos.