Soziales

500.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Langzeitarbeitslose

Das Sozialministerium stellt 500.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Projekte zur Verfügung, mit denen Langzeitarbeitslose dabei unterstützt werden sollen, körperlich und geistig fit ins Erwerbsleben zurückzukehren. Mit dem Geld sollen bis 2014 bis zu sechs Projekte im Land unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es, Langzeitarbeitslose für alle Fragen rund um ihre Gesundheit zu sensibilisieren, damit sie eigenverantwortlich und gesundheitsbewusst leben und ihre Chancen auf eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben verbessern können. „Die Projekte sollen den Teufelskreis aus gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitslosigkeit und gravierenden Erkrankungen sowie dauerhafter Ausgrenzung unterbrechen“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter anlässlich des Projektaufrufs in Stuttgart.

Gesundheitliche Einschränkungen sind für Arbeitslose ein wesentliches Hemmnis bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit verschlechtert sich zudem nachweislich bei vielen von ihnen der Gesundheitszustand. Der Projektaufruf zielt deswegen darauf ab, arbeitsfördernde Maßnahmen durch gesundheitsfördernde Maßnahmen zu ergänzen, um die Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gezielt und nachhaltig zu verbessern.

Die Förderung von Langzeitarbeitslosen ist einer von fünf Bausteinen des von Sozialministerin Altpeter im letzten Jahr auf den Weg gebrachten Landesprogrammes "Gute und sichere Arbeit". „Aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung müssen wir alles versuchen, um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen“, erklärte Altpeter. Sie sei überzeugt, dass Projekte zur Gesundheits- und Beschäftigungsförderung für viele Langzeitarbeitslose ein wichtiger Schritt für ihren Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt sind.

Weitere Informationen, den Projektaufruf sowie das Antragsformular finden Interessierte unter www.esf-bw.de. Anträge auf Förderung können bis zum 15. März eingereicht werden.

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