Menschen mit Behinderung

5,6 Millionen Euro für Behinderteneinrichtungen

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Zur Förderung von Investitionen in Behinderteneinrichtungen stellt das Sozialministerium jetzt in einer zweiten Tranche 5,6 Mio. Euro bereit. In einer ersten Tranche waren im Juni 2012 bereits 7,4, Mio. Euro ausbezahlt worden. Insgesamt fließen in diesem Jahr rund 19,5 Mio. Euro in mehreren Tranchen an solche Einrichtungen. Sozialministerin Katrin Altpeter will mit dieser Förderung dazu beitragen, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorangetrieben wird. Altpeter: „Wir wollen Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, ihr Leben selbst bestimmen und gestalten zu können.“ Deshalb werde über die Investitionsförderung insbesondere auch das Angebot an alternativen Wohnformen verbessert.

Mit der jetzigen zweiten Tranche des Förderprogramms werden elf Wohn- und Werkstattprojekte aus den Stadt- und Landkreisen Stuttgart, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Ortenaukreis, Tübingen, Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen unterstützt (siehe Anlage).

Für diese Wohn- und Werkstattprojekte werden rund 3 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 2,6 Mio. Euro aus Ausgleichabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Mit der ersten Tranche des Förderprogramms wurden bereits 12 Wohn- und Werkstattprojekte mit rund 3 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 4,4 Mio. Euro aus Ausgleichabgabemitteln unterstützt.

„Mit dem Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen erleichtert das Land Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung und eine Einbeziehung in die Gemeinschaft“, erläuterte Ministerin Altpeter.

Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liege der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt stehe die Frage, wie behinderte und nicht behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.

Altpeter sagte, sie werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass das Land mit der Investitionsförderung in der Behindertenhilfe dazu beiträgt, dass ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung besteht.

„Für uns als Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte, Grundrechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für nicht behinderte Menschen selbstverständlich ist“, so die Ministerin.