Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sprach heute (3. Juli) zum vorläufigen Scheitern des Adoptionshilfegesetzes im Bundesrat:
„Die Bundesregierung hat leider ein gutes Adoptions-Verbesserungsgesetz mit Regelungen verbunden, die letztlich auf ein Lesben-Diskriminierungs-Gesetz hinauslaufen. Das geht nicht. Deshalb konnten wir dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Die Regelungen, die die ohnehin bestehende Benachteiligung von Zwei-Mütter-Ehen noch verschärfen würden, müssen gestrichen werden. Und zwar komplett. Der Schutz unseres Grundgesetzes für Ehe und Familie gilt für alle, unabhängig von sexueller Orientierung. Wenn der Bund das nicht akzeptiert, trägt er die Verantwortung dafür, wenn sich dringend erforderliche Regelungen zum Schutz von Kindern bei der Adoption verzögern. Wir haben konstruktive Vorschläge gemacht, um das Problem zu lösen und werden das weiterhin tun.“
Ergänzende Informationen
Das von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Gesetz trifft Neuregelungen im Adoptionsrecht. Baden-Württemberg unterstützt die Ziele des Gesetzes, z. B. die darin enthaltenen Verbesserungen der Vorgaben zur Auslandsadoption. Strittig ist jedoch die vorgesehene Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption. Sie trifft Zwei-Mütter-Familien, wenn in einer bereits bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehe ein Kind geboren wird. Bei heterosexuellen Ehen in gleicher Situation ist dies nicht der Fall. Baden-Württemberg hat daher – wie die Mehrheit der Länder – dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Bund kann nun den Vermittlungsausschuss anrufen.
Baden-Württemberg hatte in den Ausschüssen des Bundesrats einen konkreten Vorschlag gemacht, wie eine zusätzliche Benachteiligung lesbischer Ehefrauen vermieden werden kann.