Pflege

Aktionsbündnis Kurzzeitpflege: Land unterstützt Einrichtungen mit 7,6 Millionen Euro

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Pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Lebensumfeld ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das Ministerium für Soziales und Integration hat deshalb angesichts des großen Bedarfs im Bereich der Kurzzeitpflege gemeinsam mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden ein „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ ins Leben gerufen. Insgesamt stehen 7,6 Millionen Euro zur Stärkung der Kurzzeitpflege im Land zur Verfügung.

Mit dem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ setzt die Landesregierung auch eine Anregung der Enquetekommission Pflege aus der vergangenen Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags um.

„Kurzzeitpflege ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der pflegerischen Versorgung und trägt dazu bei, Menschen in der häufig sehr anstrengenden und aufreibenden häuslichen Pflege zu entlasten und zu stärken. Wir benötigen hierfür eine breite Palette vielfältiger, klug miteinander vernetzter Angebote und Strukturen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern im Aktionsbündnis jetzt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg leisten können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart.

Gemeinsame Erklärung der Bündnispartner

Die Partner im Aktionsbündnis sind sich einig, dass ein Ausbau und eine Weiterentwicklung der Kurzzeitpflegeangebote notwendig sind. Sie haben sich deshalb in einer Erklärung zu gemeinsamen Zielen und Inhalten bekannt:

Die Partner im Aktionsbündnis werden die Kurzzeitpflege stärken, indem sie beispielsweise

  • Konzepte für eine rehabilitative und aktivierende Kurzzeitpflege mit therapeutischen Leistungen entwickeln,
  • die sektorenübergreifende Versorgung, insbesondere die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, verbessern,
  • die kooperative Sozialplanung vor Ort stärken.

Minister Lucha betonte, dass vor allem die aktivierenden und rehabilitativ ausgerichteten Angebote im Zentrum der gemeinsamen Anstrengungen stünden. Konkret heißt das: Soll ein älterer Mensch zum Beispiel nach einer Fraktur aus dem Krankenhaus entlassen werden, kann er in seinem geschwächten Zustand möglicherweise noch nicht zurück in die eigene Wohnung, weil er nicht durch Verwandte vor Ort unterstützt werden kann. Hier können Angebote in der Kurzzeitpflege für die notwendige Stabilisierung und Stärkung sorgen. Ein wohnortnahes, auf den einzelnen Patienten zugeschnittenes Konzept mit Physiotherapien, Ergotherapie, Logopädie soll ihn so schnell wie möglich dazu befähigen, nach Hause entlassen zu werden. „Wenn wir alle an einem Strang ziehen, werden die pflegebedürftigen Menschen nicht nur gut versorgt. Wir erreichen damit auch, dass pflegende Angehörige entlastet werden und dass eine Rückkehr vieler Pflegebedürftiger in die eigene Häuslichkeit möglich wird.“

Sonderförderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen Euro

Als Beitrag zum „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ wird das Land den Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit 7,6 Millionen Euro fördern. Die Landesregierung legt hierzu ein investives Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ auf. Dieses richtet sich vorrangig an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Konzeptionen in die Praxis umsetzen wollen.

„Unser jetziges Sonderförderprogramm kann allerdings nur ein erster Impuls zur Weiterentwicklung der baden-württembergischen Pflegeinfrastruktur sein“, betonte Minister Lucha. „Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten weiter hart daran arbeiten, dass pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen ein erstklassiges, bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg erhalten.“

Die Arbeit der Enquetekommission des Landtags „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ habe ein neues Bewusstsein für die Bedeutung der Pflege geschaffen, so Lucha weiter: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Aktionsbündnis Kurzzeitpflege eine wichtige Anregung der Enquetekommission nun in die Tat umsetzen können. Mit allen guten stationären und ambulanten Angeboten, der Tages- und Nachtpflege sowie neuen Wohnformen wird die Pflege in Baden-Württemberg künftig noch besser aufgestellt sein.“

Gemeinsame Erklärung des Aktionsbündnisses sowie Ausschreibungsunterlagen zum Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“