Aktionsbündnis Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg ausbauen und weiterentwickeln

Seniorenpaar sitzt an Cafeteriatisch im Pflegeheim

Pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg sollen möglichst lange im gewohnten Umfeld ihres Quartiers ein selbstbestimmtes Leben führen können. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren. Um das Angebot der Kurzzeitpflege zu stärken und weiterzuentwickeln, hat das Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit Partnern ein „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ ins Leben gerufen.

In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation der Fall oder wenn die häusliche Pflege wegen Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht geleistet werden kann.

Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und wird in Zukunft weiter steigen. Daher hat sich das Ministerium für Soziales und Integration mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden zu einem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen die Bündnispartner die Angebote der Kurzzeitpflege stärken und weiterentwickeln.

Mit dem Aktionsbündnis setzt die Landesregierung auch eine Anregung der Enquetekommission Pflege aus der vergangenen Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags um.

Gemeinsame Erklärung

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Partner im „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ zu wichtigen Zielen und Inhalten bekannt.

Sie werden die Kurzzeitpflege stärken, indem sie beispielsweise

  • Konzepte für eine rehabilitative und aktivierende Kurzzeitpflege mit therapeutischen Leistungen entwickeln,
  • die sektorenübergreifende Versorgung, insbesondere die Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt, verbessern,
  • die kooperative Sozialplanung vor Ort stärken.

Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“

Als Beitrag zum „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ hat das Land den Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen Euro unterstützt. Solche Einrichtungen bieten ausschließlich Plätze für Kurzzeitpflege-Patienten an. Das im November 2018 aufgelegte Investitionsförderprogramm richtete sich vorrangig an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Konzeptionen umsetzen wollen. Die Fördermittel wurden bereits komplett abgerufen.

// //