Seit mehr als 30 Jahren bietet der Landesfamilienpass kinderreichen und armutsgefährdeten Familien, Alleinerziehenden und Eltern mit ihren schwerbehinderten Kindern die Möglichkeit, zahlreiche Freizeitangebote in Baden-Württemberg kostenlos oder zu deutlich reduzierten Preisen zu besuchen.
„Der Landesfamilienpass verschafft vielen Familien eine schöne und erlebnisreiche Zeit und ist – als freiwillige Leistung des Landes - ein kleiner, aber hilfreicher Baustein der Familienförderung“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter im Europa-Park in Rust bei Freiburg. Die Ministerin war im Rahmen des „Aktionstags Landesfamilienpass“ in den Europa-Park gekommen, an dem Passinhaber die Angebote des Freizeitparks zum wiederholten Mal zu einem vergünstigen Eintrittspreis nutzen konnten. Darüber hinaus stand der Tag im Zeichen des freiwilligen Engagements für sozial Schwächere: Rund 200 Familienpatinnen und Familienpaten des Deutschen Kinderschutzbundes mit ihren Patenkindern und Mitgliedsfamilien des Deutschen Familienverbandes konnten den Park am Sonntag kostenlos besuchen.
Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um den anwesenden Ehrenamtlichen und dem Deutschen Kinderschutzbund für ihren Einsatz zu danken. „Sie unterstützen Familien in einer schwierigen sozialen Lage oder bei Arbeitslosigkeit oder langer Krankheit und leisten damit eine wichtige Arbeit in einem nicht immer ganz einfachen Feld“, so die Ministerin. Bei dem Projekt „Familienpaten“ des Kinderschutzbundes begleiten ehrenamtliche Paten Familien in schwierigen und krisenhaften Lebenssituationen. Dem Deutschen Familienverband dankte Ministerin Altpeter für seinen Einsatz für die Interessen von Familien im Land auf politischer Ebene.
Ein besonderer Dank der Ministerin ging auch an die Familie Mack, die Inhaber des Europa-Parks in Rust. „Mit dem heutigen Tag machen sie zum wiederholten Mal deutlich, wie sehr sie ehrenamtliches soziales Engagement und sozial Schwächere unterstützen.“ Die Familie sei bereits seit Jahren ein zuverlässiger Partner des Sozialministeriums.
Landesfamilienpass
Beantragen können den Familienpass Familien mit mindestens drei Kindern bei ihrer Stadt oder Gemeinde. Alleinerziehende oder Familien mit einem schwer behinderten Kind bzw. Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, erhalten den Familienpass auch mit nur einem Kind.