Krankenhaus

Altpeter besteht auf Korrekturen an der Krankenhausreform des Bundes

Krankenschwester dosiert Medikament während Operation

Gesundheitsministerin Katrin Altpeter besteht darauf, dass der von Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgelegte Gesetzentwurf zur Krankenhausreform (Krankenhausstrukturgesetz, KHSG) in wichtigen Punkten geändert wird. In der vorliegenden Form führe der Gesetzentwurf leider nicht zu den dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser in Baden-Württemberg. Im Gegenteil: „Unter dem Strich kommt es sogar zu Mehrbelastungen für die Krankenhäuser im Land“, so die Ministerin.

„Der Gesetzentwurf muss geändert werden, sonst werden noch mehr Krankenhäuser zum Personalabbau oder gar in die Insolvenz gezwungen.“

Ihr Vorstoß im Bundesrat mit mehreren Änderungsanträgen zum KHSG sei von Minister Gröhe in dessen Gegenäußerung bisher eher ausweichend kommentiert worden, teilte die Ministerin mit. Sie habe deshalb auch die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD und auch CDU Spitzenkandidat Wolf darum gebeten, „im Interesse unserer Krankenhäuser“ bei Bundesminister Gröhe vorstellig zu werden.

Ihre Änderungsanträge im Bundesrat zum KHSG zielen Altpeter zufolge darauf ab, den durch das KHSG drohenden forcierten Personalabbau zu verhindern. Allein schon mit dem im Gesetzentwurf geplanten Wegfall des Versorgungszuschlags würden den Krankenhäusern in Baden-Württemberg rund 60 Millionen Euro jährlich entzogen. Altpeter: „Dies entspricht etwa dem Abbau von 1.000 Pflegekräften!“

Die Ministerin wies darauf hin, dass in allen einschlägigen Untersuchungen bestätigt wird, dass die Krankenhäuser in Baden-Württemberg im Ländervergleich sehr wirtschaftlich arbeiten und die Kosten je Einwohner hier weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen. „Trotzdem reicht die Betriebskostenfinanzierung durch den Bund hinten und vorne nicht aus und zwingt jedes zweite Krankenhaus in die roten Zahlen. Wir verlangen deshalb einschneidende Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf.“

Vom Land allein 2015/2016 fast eine Milliarde für die Krankenhäuser

Anders als der Bund bei den Betriebskosten sei das Land seiner Verantwortung für die Investitionsförderung gerecht geworden, so die Ministerin. Allein in diesem und im kommenden Jahr stelle das Land den Krankenhäusern für Investitionen Gesamtmittel in Höhe von rund 900 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vergleich zu den beiden letzten Jahren vor dem Regierungswechsel (2009/2010) habe die Landesregierung die Mittel für die Krankenhausfinanzierung um mehr als 30 Prozent gesteigert, so Ministerin Altpeter.