Bei der Anhörung des Sozialausschusses zum neuen Heimrecht am Donnerstag hat Sozialministerin Katrin Altpeter eine zusätzliche Variante für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG) ins Spiel gebracht. Sie könne sich vorstellen, im Gesetzentwurf unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur WG mit acht Pflegebedürftigen (8er-WG) eine weitere Variante mit bis zu zwölf Personen aufzunehmen.
„Am Herzstück des neuen Heimrechts, der sogenannten 8er-WG, wird nicht gerüttelt. Offenkundig müssen aber manche Träger noch von diesem ambitionierten und innovativen Pflegemodell überzeugt werden.“ Sie sei deshalb bereit, als weitere Variante neben der 8er-WG auch Wohngemeinschaften mit bis zu zwölf Personen unter engen Voraussetzungen zuzulassen. Dazu gehörten zum Beispiel eine höhere fachliche Qualifikation der Betreuungskräfte und eine Ausweitung ihrer Präsenzzeit, aber auch höhere bauliche Standards wie - in der Regel - Einzelzimmer mit eigenen Sanitärräumen.
Altpeter: „Ich bin zu Kompromissen bereit, aber nicht um den Preis einer Dumpingpflege. Ich betrachte es als meine wichtigste Aufgabe zu gewährleisten, dass pflegebedürftige Menschen eine gute Pflege und Betreuung erhalten, in den Wohngemeinschaften wie in den Pflegeheimen.“
Wie in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) im Landtag war auch bei der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss der Wunsch vorgetragen worden, ambulant betreute Wohngemeinschaften zuzulassen, in denen mehr als acht Pflegebedürftige gemeinschaftlich wohnen. Bislang war dies im neuen Heimrecht nicht vorgesehen.
Altpeter: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich schon auf mittlere Sicht das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit bis zu acht Personen als Modell der Zukunft etablieren wird. Es ist bundesweit das innovativste WG-Modell und bietet Pflegebedürftigen Rahmenbedingungen, die stark an die eigene Häuslichkeit erinnern. Genau das wünschen sich die meisten Menschen, wenn sie zu ihrer Pflegesituation befragt werden. Ich bin aber offen für Änderungen am Gesetzentwurf, wenn dies den Anbietern erleichtert, sich behutsam und ohne Qualitätsverlust bei Pflege und Betreuung auf das Pflegemodell der Zukunft einzustellen.“