Pflege

Altpeter fordert vom Bund umfassende Reform in der Pflege

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Nachdem das Kabinett in dieser Woche ihren Entwurf für ein neues Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz beschlossen hat, fordert Sozialministerin Katrin Altpeter die Bundesregierung zu umfassenden Reformen in der Pflege auf. „Deutschland braucht endlich ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Pflege. Unsere Gesellschaft wird immer älter und es gibt immer mehr Pflegebedürftige. Anders als die Landesregierung hat die Bundesregierung bisher kein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie sie mit den damit einhergehenden Herausforderungen umgehen will“, sagte die Ministerin am Samstag (15. Juni) auf einer Veranstaltung in Heilbronn. Altpeter forderte eine ehrliche Debatte über die künftige Ausgestaltung und Finanzierung der Pflegeversicherung. Vor allem die Frage, ab wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt und Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse hat, sei weiter offen.

Entgegen anderslautender Beteuerungen ist es der Bundesregierung Altpeter zufolge mit dem im Juni 2012 beschlossenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) nicht gelungen, angemessen auf die Herausforderungen in der Pflege zu reagieren. „Geht es nach der Bundesregierung, dann ist ein körperlich fitter, aber dementer älterer Herr nicht pflegebedürftig. Auch wenn er immer vergisst, die Herdplatte auszumachen oder den Wasserhahn zuzudrehen, bekommt er keine Unterstützung“, kritisierte die Ministerin. Ein solcher Pflegebedürftigkeitsbegriff sei angesichts der Zunahme von Demenzerkrankungen nicht länger haltbar.

Gute Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflege liegen laut Altpeter auf dem Tisch. Der Vorschlag der SPD für eine Bürgerversicherung Pflege ermögliche durch eine solidarisch verbreiterte Einnahmebasis langfristig die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung bedarfsgerechterer Leistungen in der Pflege, auch auf der Basis eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. „Dadurch könnte eine auf die demographische Entwicklung ausgerichtete Pflegeinfrastruktur finanziert werden, die den Menschen mit Unterstützungsbedarf die Hilfe zur Verfügung stellt, die sie wirklich benötigen“, so die Ministerin.

Altpeter wies darauf hin, dass sich die grün-rote Landesregierung anders als die Bundesregierung der Verantwortung stelle, die Pflege den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und die Unterstützung und die Sicherung der Teilhabe für Pflegebedürftige auszuweiten. Die Ministerin: „Mit dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen „Gesetzesentwurf für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ ebnen wir den Weg für neue Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderung. Dazu gehören etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften.“ Die Menschen wollten heute nicht mehr nur zwischen Heim oder häuslicher Pflege wählen, sondern so lange wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich in einer häuslichen Umgebung leben. „Mit dem neuen Heimrecht reagieren wir auf diesen berechtigten Wunsch und stellen gleichzeitig gesetzlich sicher, dass die Qualität der Pflege und Betreuung umso mehr überwacht wird, je weniger der Einzelne dazu selbst in der Lage ist.“