Anlässlich der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Zentrums für Psychiatrie Reichenau hat Gesundheitsministerin Katrin Altpeter auf die große Bedeutung des geplanten Landespsychiatriegesetzes hingewiesen.
„Mit dem ersten Psychiatriegesetz für Baden-Württemberg werden wir das Hilfesystem für psychisch kranke Menschen deutlich verbessern und die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken“, so die Ministerin. Sie betonte die Bedeutung der Zentren für Psychiatrien (ZfP) an dem Zustandekommen des Gesetzes: „Sie bilden das Rückgrat der hochwertigen psychiatrischen Versorgung in unserem Land und arbeiten engagiert daran mit, es im Interesse der Patienten noch besser zu machen.“ Der Entwurf für das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz soll noch in diesem Jahr ins Kabinett eingebracht werden. Die Eckpunkte wurden bereits vom Kabinett gebilligt.
Mit dem neuen Gesetz will die Ministerin die Hilfen für psychisch Kranke besser aufeinander abstimmen und sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten je nach Krankheitsbild und -phase rasch und unkompliziert genau die Unterstützung bekommen, die sie individuell benötigen. Altpeter: „Psychisch kranke Menschen sind oft auf komplexe Hilfen angewiesen, für die ganz unterschiedliche Leistungsanbieter und Leistungserbringer zuständig sind. Mit dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz wollen wir sicherstellen, dass sich das Hilfe- und Versorgungssystem am Patienten ausrichtet und nicht umgekehrt.“ Dazu gehört der Ministerin zufolge auch die Möglichkeit einer wohnortnahen Behandlung, wie sie heute im Einzugsgebiet der ZfP bereits möglich ist. „Psychisch kranke Menschen sollen dort, wo sie leben, umfassende Therapie- und Hilfsangebote erhalten können, und zwar überall in Baden-Württemberg“, betonte sie. Um dies zu erreichen, sollen mit dem neuen Gesetz die stationären Angebote besser mit ergänzenden Einrichtungen und Diensten in der Gemeindepsychiatrie vernetzt werden.
Rechte psychisch kranker Menschen deutlich stärken
Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt deshalb auf den Sozialpsychiatrischen Diensten (SPDi) mit ihrem Angebot an ambulanter und niedrigschwelliger Grundversorgung, die rechtlich auf eine sichere Grundlage gestellt werden sollen. Bereits 2012 hatte die Ministerin durchgesetzt, dass die Halbierung der Zuschüsse für die SPDi durch die alte Landesregierung rückgängig gemacht und die Mittel von 2,1 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro nahezu verdoppelt wurden. Auch die Rechte psychisch kranker Menschen sollen mit dem neuen Gesetz deutlich gestärkt und gesetzlich festgeschrieben werden. So wird die neue Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung, die die Landesregierung im Juli 2013 an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst hat, in das Gesetz integriert. Dasselbe gilt für die Vorschriften zum Maßregelvollzug, die im Landespsychiatriegesetz einen klaren rechtlichen Rahmen erhalten, der die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten verbindlich definiert.
Am Ende ihrer Rede erinnerte Ministerin Altpeter an den langjährigen Geschäftsführer des ZfP Reichenau, Professor Hans-Jürgen Seelos, der im Juni gestorben war. „Die gesamte ZfP-Gruppe und das Land Baden-Württemberg verdanken Professor Seelos und seinem unermüdlichen Engagement, seiner Kompetenz und seiner Klugheit viel“, so die Ministerin. Dem neuen Geschäftsführer Herrn Dr. Grupp wünschte sie für seine Arbeit viel Erfolg: „Sie kennen die Zentren für Psychiatrie seit vielen Jahren und stehen nun vor der verantwortungsvollen Aufgabe, bei der erfolgreichen Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in unserem Land mitzuwirken. Dafür wünsche ich Ihnen gutes Gelingen.“