Scharfe Kritik übte Arbeitsministerin Katrin Altpeter am Kahlschlag der Bundesregierung bei der Arbeitsmarktpolitik. Bei ihrem Besuch in der diakonischen Einrichtung Erlacher Höhe machte sie unmissverständlich deutlich, dass das Bundesgesetz mit dem beschönigenden Titel „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ („Instrumentenreform“) in Wirklichkeit ein drastisches Sparpaket zu Lasten der Langzeitarbeitslosen ist. „Das Gesetz, das noch in diesem Monat im Bundestag verabschiedet werden soll, legt die Axt an wichtige Arbeitsmarktinstrumente und bedroht soziale Beschäftigungsunternehmen in ihrer Existenz“, so Ministerin Altpeter.
Der Vorstand der Sozialeinrichtung „Erlacher Höhe“, Wolfgang Sartorius, unterstrich diese Kritik. Falls das Bundesgesetz unverändert in Kraft trete, sehe er sich mit seiner Einrichtung an einigen Stellen nicht mehr in der Lage, langzeitarbeitslose Menschen praxisgerecht zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Die Chancen auf ein selbstfinanziertes Leben von Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen tendieren ohne diese Hilfen gegen Null“, so Sartorius. Die Bundesregierung solle unbedingt auf mehr als 3.000 Fachleute hören, die ihr dringend zur Korrektur ihres Vorhabens raten. Sartorius: „Noch brummt die Konjunktur und Steuern sprudeln: Wann, wenn nicht jetzt, besteht die Chance zur Integration für Langzeitarbeitslose?“
Die Erlacher Höhe in Großerlach kümmert sich in sechs Landkreisen durch ihre Arbeitshilfen insbesondere um die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
Arbeitsministerin Altpeter warf der Bundesregierung vor, die geplante Reform werde die Situation ausgerechnet für die Schwächsten, nämlich für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, erheblich verschärfen. Von den radikalen Mittelkürzungen seien aber auch gut ausgebildete Frauen, auch solche mit Migrationshintergrund, betroffen, die künftig etwa nach einer längeren Elternzeit kaum noch für neue Arbeitsplatzanforderungen qualifiziert werden könnten. „Ich halte es für inakzeptabel“, so die Ministerin, „wenn die Bundesregierung einerseits den Fachkräftemangel beklagt und anderseits der Bundesagentur für Arbeit die Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen radikal zusammenstreicht.“
Nach den Angaben von Ministerin Altpeter muss die Bundesagentur für Arbeit wegen der geplanten „Instrumentenreform“ bis 2015 ihre Arbeitsmarktprogramme für Arbeitslosengeld-I-Bezieher um 8 Milliarden Euro kürzen. Hinzu kämen noch rund 6 Milliarden Euro, die der Bund bis 2014 bei der Eingliederung jener Personen einsparen wolle, die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten (Arbeitslosengeld II, Hartz IV).
Die Jobcenter in Baden-Württemberg haben schon die bisherigen Kürzungen der Bundesregierung bei den Eingliederungsmitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik nach den Worten der Ministerin deutlich zu spüren bekommen. Die Gelder für Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur öffentlich geförderten Beschäftigung wurden von 325 Mio. Euro im Jahr 2009 auf 297 Mio. Euro im vergangenen Jahr 2010 und auf zuletzt nur noch 227 Mio. Euro in diesem Jahr gekürzt.
„Diese Gelder fehlen für die Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, auch und gerade bei den Langzeitarbeitslosen“, kritisierte Ministerin Altpeter. Diese Mittel würden aber dringend gebraucht, denn der Aufschwung am Arbeitsmarkt im Land gehe bisher an den Langzeitarbeitslosen weitgehend vorbei.
Deshalb bleibe es ein zentrales Anliegen ihrer Politik, die Beschäftigungsfähigkeit der Langzeitarbeitslosen zu fördern und zu verbessern. Deren Potenzial für den Arbeitsmarkt dürfe nicht ignoriert werden. Beschäftigung mit Hilfe staatlicher Zuschüsse sei aber auch notwendig, um diesen Menschen Perspektiven zu bieten.
Altpeter: „Ich fordere die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf von Grund auf zu verändern. Andernfalls verspielt sie die Chancen, die die gute wirtschaftliche Entwicklung für die Eingliederung von Arbeitsuchenden jetzt bietet. Wir wollen möglichst viele dieser Menschen in Beschäftigung bringen, statt sie auf unwürdige Weise zu staatlich alimentierten Bittstellern zu machen.“
Die Ministerin kündigte an, mit einem Landesarbeitsmarktprogramm besonders benachteiligte Zielgruppen zu fördern. Im Mittelpunkt sollen Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Ältere, jugendliche Eltern, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund stehen. Mit dem Programm wolle sie einzelne Lücken des bestehenden Fördersystems schließen.
Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass sich nahezu 60 Prozent der Arbeitslosen in Baden-Württemberg nicht mehr im Bereich der klassischen Arbeitslosenversicherung (beitragsfinanziert, SGB III) befinden, sondern in der Grundsicherung (Hartz IV, steuerfinanziert SGB II) und dass sich dieser Anteil trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs zunehmend verfestigt. Unter den zuletzt (August 2011) 231.123 Arbeitslosen in Baden-Württemberg waren rund 64.000 Langzeitarbeitslose (ein Jahr und länger arbeitslos).
Die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen in der Arbeitsmarktpolitik bedeuteten auch, dass Arbeitsgelegenheiten künftig nur noch für arbeitsmarktferne Tätigkeiten zulässig sind. Die zu fördernden Arbeitsgelegenheiten müssen demnach im „öffentlichen Interesse“ liegen sowie „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sein. Nach dieser Konzeption können aber nach den Angaben der Arbeitsministerin künftig weitgehend nur noch sinnentleerte Tätigkeiten gefördert werden. Für den realen Arbeitsmarkt seien Arbeitsuchende so jedenfalls nicht zu qualifizieren.
Sie fordert deshalb von der Bundesregierung gravierende Änderungen an deren Gesetzentwurf zur „Instrumentenreform“.
So müsse die Bundesregierung die Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Eingliederungsmaßnahmen erleichtern und an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen. Auch müsse die geplante zeitliche Befristung für die öffentliche Beschäftigung der Teilnehmenden ebenso verhindert werden, wie die vorgesehene Beschränkung des Mitteleinsatzes bei Lohnkostenzuschüssen auf eine „Restgröße“ von nur noch fünf Prozent des Eingliederungsbudgets. Mit den vorgesehenen monatlichen Trägerpauschalen von € 30 im Regelfall und maximal € 120 bei besonderem Anleitungsbedarf kann nach Ansicht der Arbeitsministerin kein Maßnahmeträger qualitativ hochwertige Betreuung und Qualifizierung der Teilnehmenden anbieten.
Die baden-württembergische Arbeitsministerin Katrin Altpeter hat diese Forderungen auf Bundesebene bereits über Bundesratsanträge in das laufende Gesetzgebungsverfahren mit Unterstützung weiterer Bundesländer eingebracht.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg