„Im vergangenen Jahr war die Wasserqualität nahezu aller hygienisch überwachten Seen und sonstigen natürlichen Gewässern in Baden-Württemberg erneut hervorragend. Die Untersuchungen zeigen, dass unsere Badegewässer im Land die strengen hygienischen Anforderungen durch die seit 2008 umgesetzte Badegewässerverordnung nach den EU-Vorgaben erfüllen. Einem unbeschwerten Badevergnügen im Land steht von Seiten der Wasserhygiene nichts entgegen“, sagte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter am Freitag (20.5.)
Von den in der Badesaison 2010 regelmäßig kontrollierten 315 Badegewässern im Land waren 246 zum Baden „gut geeignet“, was der derzeit besten EU-Bewertungskategorie („excellent“) entspricht. Weitere 68 Badegewässer sind „geeignet“ und nur an einem Badeplatz waren vergangenes Jahr die Proben zeitweilig belastet. Vom Baden in Flüssen rät die Ministerin ab, da diese – abgesehen von wenigen Badestellen – nicht zum Baden geeignet und amtlich auch nicht kontrolliert werden. Es sei daher nicht auszuschließen, dass an diesen Badestellen mikrobiologische Verunreinigungen über den geltenden Grenzwerten bestehen.
Die aktuelle Badegewässerkarte 2011 zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, wo sie in Baden-Württemberg natürliche Gewässer finden können, die zur Feststellung der hygienischen Wasserqualität während der Badesaison regelmäßig kontrolliert werden. Dazu werden regelmäßig von den Gesundheitsämtern Wasserproben entnommen und im Labor untersucht. Aktuelle Ereignisse wie Wolkenbrüche können während der Badesaison zu Einschwemmungen von Keimen oder Schadstoffen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Abwassereinleitungen führen. Hinweise zur aktuellen Wasserqualität können während der Badesaison, die in Baden-Württemberg üblicherweise vom 1. Juni bis zum 15. September dauert, auch beim Aufruf der im Internet eingestellten Badegewässerkarte auf der Homepage des Sozialministeriums (www.sozialministerium-bw.de) nachgeschaut werden.
Hinweis für die Redaktionen:
In der Übergangszeit der Umsetzung der neuen Badegewässerverordnung (2008 bis 2010) erfolgt die Darstellung der Gewässer auf der Badegewässerkarte in den bisherigen 3 Kategorien (blau = gut geeignet, grün = geeignet, rot = zeitweilig belastet). Danach wird die Darstellung gemäß den EU-Vorgaben in 4 Kategorien erfolgen. Die Internetversion der Badegewässerkarte ist wie 2010 während der Badesaison auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren unter www.sozialministerium-bw.de über einen Link zur LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) aufrufbar.
Die gedruckte Badegewässerkarte ist kostenlos beim Sozialministerium erhältlich.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Broschürenstelle, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart, E-Mail: Poststelle@sm.bwl.de, Telefax. 0711/123 39 99
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg