Suchthilfe

Baden-Württemberg bereitet Drug-Checking-Verordnung vor

Mit der Verordnung sollen qualitätsgesicherte Drug-Checking-Modellvorhaben im Land ermöglicht werden. Die chemische Untersuchung von mitgebrachten Drogen kann drogenkonsumierenden Menschen das Leben retten.

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Die Landesregierung hat heute (30. Juni) den Weg für qualitätsgesicherte Drug-Checking-Angebote in Baden-Württemberg geebnet. Der Ministerrat gab den Entwurf einer Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen (Drug-Checking) zur Anhörung frei. Mit dem Verordnungsentwurf setzt Baden-Württemberg eine bundesrechtliche Verpflichtung aus Paragraf 10b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) um und greift zugleich ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf.

„Angesichts der zunehmenden Verbreitung gefährlicher synthetischer Opioide und Medikamentenfälschungen auch bei uns im Land ist Drug-Checking eine wichtige Maßnahme des Gesundheitsschutzes und der Überlebenshilfe für drogenkonsumierende Menschen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand MdL am Dienstag (30. Juni) in Stuttgart. „Drug Checking ist aus meiner Sicht ein bedeutender Baustein in einem Maßnahmenpaket, mit dem wir der hohen Zahl von Drogentoten begegnen. Wir wollen Menschen schützen, die sonst durch unerwartet starke oder verunreinigte Substanzen ihr Leben riskieren, oft ohne jede Verbindung zum Suchthilfesystem.“

Gezielt warnen können

Durch Drug-Checking können mitgebrachte, nicht ärztlich verschriebene Betäubungsmittel qualitativ und quantitativ analysiert werden. Untrennbar verbunden ist damit eine persönliche Beratung: Die Konsumierenden werden über die Risiken der Substanz und des Konsums aufgeklärt und erhalten Hinweise zu Safer-Use und weiterführenden Hilfsangeboten. Damit werden gerade auch Personen erreicht, die bislang keinen Kontakt zu Angeboten der Suchthilfe hatten.

„Drug-Checking kann uns zugleich ein aktuelles Bild davon vermitteln, welche Substanzen auf dem sehr schnelllebigen Drogenmarkt gehandelt werden“, so Minister Hildenbrand. „Im Zusammenwirken mit dem bundesweiten Monitoring- und Frühwarnsystem National Early Warning System (NEWS) können wir Drogenkonsumierende und Hilfesystem gezielt warnen, wenn gefälschte Medikamente oder mit hochwirksamen synthetischen Opioiden versetzte Drogen auftauchen. Das kann buchstäblich Leben retten.“ Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte den Aufbau eines solchen Frühwarnsystems jüngst einstimmig unterstützt.

Ortsgebunden und mobil

Der heute zur Anhörung freigegebene Verordnungsentwurf aus dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit definiert die Begriffe und Zielsetzungen von Drug-Checking-Modellvorhaben nach Paragraf 10b BtMG und legt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis fest. Modellvorhaben sollen sowohl ortsgebunden – etwa in Suchtberatungsstellen oder Drogenkonsumräumen – als auch als mobile Angebote möglich sein. Mit der Verordnung soll zunächst die rechtliche Möglichkeit zur Erlaubniserteilung für Drug-Checking-Modellvorhaben geschaffen werden.

Weiteres Verfahren

Der am 30. Juni vom Ministerrat zur Anhörung freigegebene Verordnungsentwurf wird nun den betroffenen Institutionen und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Abschluss der Anhörung wird der Entwurf unter Berücksichtigung der Rückmeldungen überarbeitet und dem Ministerrat zur finalen Beschlussfassung erneut vorgelegt. Mit Inkrafttreten der Verordnung sollen dann auch in Baden-Württemberg qualitätsgesicherte Drug-Checking-Modellvorhaben ermöglicht werden – als wichtiger Baustein zur Vermeidung von Drogentoten, zur Schadensminimierung und zur Stärkung eines modernen, evidenzbasierten Suchthilfesystems.