In Baden-Württemberg wurde mittlerweile die zweimillionste Impfung gegen das Coronavirus durchgeführt. Das Land konzentriert sich zunächst weiter auf die über 70- und 80-Jährigen. Über 60-Jährige sind derzeit nur etwa bei bestimmten Vorerkrankungen oder wegen ihres Berufs impfberechtigt.
Am Dienstag (6. April) wurde in Baden-Württemberg die zweimillionste Impfung gegen das Coronavirus durchgeführt. 1.421.665 Menschen im Land haben eine Erstimpfung bekommen, davon sind 596.626 Menschen auch schon zum zweiten Mal geimpft. Am 1. April stand erstmals genug Impfstoff zur Verfügung, um an einem einzigen Tag in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams 40.000 Menschen zu impfen. In dieser Woche beginnen auch in Baden-Württemberg die flächendeckenden Impfungen in den Hausarztpraxen.
Über 60-Jährige noch nicht generell impfberechtigt
„Derzeit konzentrieren wir uns in Baden-Württemberg zunächst weiter auf die Impfungen für Menschen über 70 und 80 Jahren. Über 60-Jährige sind im Land derzeit noch nicht generell impfberechtigt, sondern nur etwa bei bestimmten Vorerkrankungen oder wegen ihres Berufs“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (7. April) in Stuttgart. „AstraZeneca hat weiter eine hohe Nachfrage. Dieser Impfstoff kann und wird jetzt in Baden-Württemberg vor allem für die Impfberechtigten über 70 Jahren aus der ersten und zweiten Priorität eingesetzt. Darunter fallen Bürgerinnen und Bürger, die nach der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit höchster oder hoher Priorität impfberechtigt sind.“
Liste der impfberechtigten Personengruppen
In Baden-Württemberg sind – im Einklang mit dem jüngsten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz – derzeit weiterhin ausschließlich die Menschen aus der ersten und der zweiten Priorität impfberechtigt. Auf der Website des Sozialministeriums finden Bürgerinnen und Bürger eine Liste der derzeit impfberechtigten Personengruppen.
Impfberechtigt sind derzeit Menschen zum Beispiel aufgrund ihrer Berufsgruppe, aufgrund von Vorerkrankungen oder als Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren. Aufgrund des Alters sind weiterhin nur Menschen über 70 Jahren impfberechtigt. Durch die neue Empfehlung zu AstraZeneca können diese besonders vulnerablen Personengruppen nun schneller geimpft werden.
„Die Nachfrage nach Impfungen übersteigt das verfügbare Angebot an Impfterminen derzeit weiterhin. Deshalb konzentrieren wir uns bei den Impfungen, wie von den Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission empfohlen, auf die am stärksten Gefährdeten. Die Zahlen machen aber deutlich: Das Impfen kommt gut voran“, so der Minister abschließend.
Informationen zur Corona-Impfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufige Fragen