Coronavirus / Testen

Baden-Württemberg lässt Qualität der Teststellen von DEKRA prüfen

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Hand in Schutzhandschuh hält einen Corona-Schnelltest vor ein Smartphone

Die Betreiber von Coronavirus-Teststellen und -Testzentren in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Einzelne Teststellen im Land wurden bereits durch Gesundheitsämter geschlossen.

Betreiber von Coronavirus-Teststellen und -Testzentren in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Um die Arbeit der Gesundheitsämter zu unterstützen, hat das Land mit DEKRA zusätzlich einen externen Dienstleister beauftragt. Die Kontrollen finden stichprobenartig und unangekündigt statt. Sie erstrecken sich flächendeckend auf alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Bereits in den vergangenen Tagen und Wochen hatten Gesundheitsämter vereinzelt Teststellen aufgrund mangelnder Qualität geschlossen.

„Die Tests sind ein wichtiger Baustein, um die Öffnungen abzusichern. Es ist deshalb entscheidend, dass diese qualitativ korrekt durchgeführt werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (10. Juni) in Stuttgart. „Letztlich geht es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch des Testpersonals vor Ort.“ 

Das Hauptaugenmerk bei den Kontrollen liegt vor allem auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der ordnungsgemäßen Durchführung der Tests, beispielsweise in der Handhabung der Teststäbchen. Aber auch der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten wird genauer geprüft. 
„Die systematische Überprüfung erfolgt durch einen externen Dienstleister, um die Gesundheitsämter zu entlasten“, so Lucha. „Konkreten Beschwerden zur Hygiene gehen aber auch weiterhin direkt die Gesundheitsämter nach. Es handelt sich deshalb um eine zusätzliche Unterstützung. Davon profitieren wir am Ende alle.“

Die Voraussetzungen für die Öffnung von Teststellen/Testzentren sind in Baden-Württemberg in der sogenannten „Allgemeinverfügung Bürgertestung“ und der dazugehörigen Anlage festgelegt. Die Bürgertests selbst sind ein Angebot des Bundes. Das Land Baden-Württemberg ist – wie auch die anderen Bundesländer – nicht am Abrechnungsverfahren beteiligt, für das Land entstehen keine Kosten. Die Details regelt der Bund mit der Bundes-Testverordnung.

Weitere Beauftragungen Dritter durch die Allgemeinverfügung Bürgertestung des Landes werden in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Regelungen des Landes werden derzeit entsprechend angepasst. Es liegt aktuell eine flächendeckende und ausreichende Anzahl an Teststellen und Testzentren für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg vor.

Allgemeinverfügung des Sozialministeriums vom 10. Juni 2021 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Beauftragung von Bürgertestungen vom 12. März 2021 (PDF)​​​​​​​

Allgemeinverfügung des Sozialministeriums zur Beauftragung von Bürgertestungen vom 12. März 2021 (PDF)

Anlage zur Allgemeinverfügung des Sozialministeriums zur Beauftragung von Bürgertestungen vom 12. März 2021 (PDF)