In Baden-Württemberg leben rund 1,5 Millionen Menschen, die offiziell den Status Mensch mit Behinderung besitzen. Davon sind ca. 1 Million schwerbehindert. Von den 1,5 Millionen Betroffenen besitzen etwa 75 Prozent das aktive Wahlrecht, also 1,12 Millionen. Im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl hat das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg Empfehlungen zum Thema Barrierefreiheit gegeben, die sicherstellen sollen, dass Menschen mit Behinderung leichter als bisher von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können (Anlage 1).
Gerd Weimer: „Nach meiner Kenntnis haben die meisten Kommunalverwaltungen diese Empfehlungen tatsächlich erstmals aufgegriffen und in den Wahlbenachrichtigungen auf barrierefreie Wahllokale hingewiesen (Anlage 2). Aber leider gibt es immer noch dunkle Flecken und die Empfehlungen sind nicht konsequent von allen Gemeindeverwaltungen umgesetzt worden. Als Beauftragter der Landesregierung, der für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion auf allen Ebenen zuständig ist und insofern auch eine Kontrollfunktion gegenüber den Kommunen hat, bin ich bereit, bei entsprechenden Hinweisen seitens Betroffener solchen Defiziten konsequent nachzugehen, und hoffe, dass bis zum Wahltag am 22. September 20013 kurzfristige Lösungen, die über die klassische Briefwahlmöglichkeit hinausgehen, ermöglicht werden!“ Weimer weiter: „Ich erwarte, dass sich die Kommunen bis zu den Wahlen im kommenden Jahr (Europa- und Kommunalwahlen) noch mehr anstrengen und dann alle Wahllokale für alle Behinderungsarten barrierefrei sind, zumal es sich in der Regel um öffentliche Gebäude handelt und Barrierefreiheit allen Menschen zugutekommt!“
Zur Barrierefreiheit der Wahl gehört nach Auffassung des Landesbehindertenbeauftragten aber auch die Erklärung des Sinns der Wahl und des Wahlsystems in „leichter Sprache“. Deshalb hat Weimer gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg eine Broschüre herausgegeben, in der in leichter Sprache erläutert wird, um was es bei der Bundestagswahl überhaupt geht und wie unser Wahlsystem zur Volksvertretung funktioniert.
Gerd Weimer: „Ich freue mich, dass mit dieser Gemeinschaftsproduktion vor allem Menschen mit geistiger Behinderung, solchen mit Lernschwierigkeiten, aber darüber hinaus auch vielen anderen Wählerinnen und Wählern die Bedeutung und die Funktionsweisen der Wahl plastisch vor Augen geführt und in einfachen Worten erläutert werden (Anlage 3). Weimer zufolge hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa kürzlich herausgefunden, dass 43 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland Erst- und Zweitstimme nicht auseinander halten können!
Weimer: „Ich hoffe sehr, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und sich zuvor über die Vorschläge der politischen Parteien zur Umsetzung der UN-Charta für die Rechte von Menschen mit Behinderung informiert haben, zumal erfreulicherweise alle im Bundestag vertretenen Parteien ihre Wahlprogramme ebenfalls in leichter Sprache formuliert haben!“
Quelle:
Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen