Coronavirus

Baden-Württemberg passt Corona-Verordnung an neues Infektionsschutzgesetz an

Eine Frau trägt einen Mund-Nasen-Schutz vor einem Frage- und Ausrufezeichen.

Die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Corona-Regelungen werden an das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst. Die neue Corona-Verordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Am Freitag (16. September) hat das geänderte Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung den Bundesrat passiert. Auf dieser Basis erarbeitet das Land nun eine an dieses Gesetz angepasste neue Corona-Verordnung, die am 1. Oktober 2022 in Baden-Württemberg in Kraft treten soll. Es ist vorgesehen, dass die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich. Für die Menschen im Land ändert sich deshalb wenig. Der Ministerrat wird nach derzeitigem Stand am 27. September 2022 über die neue Corona-Verordnung des Landes entscheiden.

„Wir rechnen damit, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder ansteigen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (16. September) am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. „Gleichzeitig ist die Ausgangslage aber deutlich besser als in den vergangenen Jahren. Die Impfungen verhindern zuverlässig einen schweren Krankheitsverlauf oder gar, dass Menschen sterben.“

Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ergänzend dazu wird durch Regelungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (OP-Maske), also in Bussen und Bahnen, beibehalten. Darauf hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister kürzlich verständigt. 

„Wir beobachten die Infektionslage weiterhin sehr genau. Die derzeitige Situation erfordert es nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das ist für uns weiterhin zentral. Der überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren sehr solidarisch gezeigt und verantwortungsvoll gehandelt. Deshalb werden wir auch die Corona-Situation in diesem Herbst und Winter gemeinsam meistern“, so Minister Lucha abschließend.

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