Coronavirus / Impfen

Baden-Württemberg passt Impfempfehlungen an

Ältere Frau wird von Ärztin geimpft

Neue Empfehlungen für die Corona-Schutzimpfung in Baden-Württemberg: Johnson & Johnson-Geimpfte können nach vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bekommen. Eine Impfung gegen das Coronavirus und gegen Grippe ist nun zeitgleich möglich.
 
Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und einer entsprechenden Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) passt Baden-Württemberg seine Impf-Empfehlungen an. So können etwa Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna bekommen. Dadurch soll der Impfschutz verbessert werden. In Baden-Württemberg wurden Stand Mittwoch (13. Oktober) 418.598 Menschen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft.

Impfung gegen Coronavirus und Grippe zeitgleich möglich

Zudem können eine Impfung gegen das Coronavirus und gegen Grippe nun zeitgleich vorgenommen werden. Mit Blick auf die umfangreichen Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist laut STIKO-Empfehlung generell kein Mindestabstand mehr zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfstoffen erforderlich.

Auch Personen ab zwölf Jahren mit einer sogenannten schweren Immundefizienz, also einer Störung des Immunsystems, können ab sofort nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Bei dieser Gruppe besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen kein ausreichender Schutz gegen COVID-19.

Daneben können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch weiterhin Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Hier sollte die Zweitimpfung jedoch mindestens sechs Monate zurückliegen. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zu den Auffrischimpfungen.