Gesundheitsministerkonferenz

Baden-Württemberg setzt bei GMK in Travemünde eigene Akzente

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Medikamente liegen im Lager einer Apotheke.

Die Länder fassten weitreichende Beschlüsse, um das Gesundheitssystem auch unabhängig von der geplanten Krankenhausreform gut für die Zukunft aufzustellen. Dazu gehört unter anderem die Verbesserung der Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte und die Stärkung der Apotheken.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der 97. Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am 12. und 13. Juni in Lübeck-Travemünde stattgefunden hat. „Wir haben weitreichende Beschlüsse gefasst, um das Gesundheitssystem auch unabhängig von der geplanten Krankenhausreform gut für die Zukunft aufzustellen und den Menschen im Land die bestmögliche medizinische Versorgung zu garantieren“, sagte Lucha nach dem Ende der Verhandlungen am Donnerstag (13. Juni).

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung

Baden-Württemberg unterstützte in Lübeck-Travemünde einen einstimmig gefassten Antrag aller Länder zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung. „Der zunehmende Ärztemangel stellt eine große Herausforderung für unser Gesundheitswesen dar. Perspektivisch drohen Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum. Dem müssen wir unter anderem durch die Gewinnung ausländischer Ärztinnen und Ärzte entgegenwirken. Dafür bedarf es vor allem effizientere Anerkennungsverfahren, damit Interessierte schnell in den Beruf gebracht werden können“, so Minister Lucha. „Die Länder haben konkrete Vorschläge entwickelt. Jetzt gilt es, die Vorschläge im Bundesrecht umzusetzen.“

Erhalt der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke

Ebenso wichtig ist dem Land die Sicherung von inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken. Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch inhabergeführte Apotheken ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Die finanzielle Situation vieler Apotheken ist jedoch bedrohlich, was die flächendeckende Versorgung gefährdet. „Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Apotheken müssen rasch angepasst werden, um ein Apothekensterben zu verhindern. Die GMK hat daher ihre Forderung an die Bundesregierung bekräftigt, schnellstmöglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Apotheken zu stärken und zu stabilisieren“, so Minister Lucha. „Das System der inhabergeführten Apotheken hat sich bewährt und ist beizubehalten. Die persönliche Medikationsberatung durch Apothekerinnen und Apotheker ist entscheidend für den Therapieerfolg der Patientinnen und Patienten und trägt zur Bewältigung der Arzneimittelversorgungslage und der Entlastung der Arztpraxen bei.“ In dem einstimmig gefassten Beschluss werden Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht klar abgelehnt. Das ist ein klares Bekenntnis der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister zur inhabergeführten Apotheke. Der Bund ist aufgefordert, dies auch bei seinen aktuellen gesetzgeberischen Vorhaben zu berücksichtigen.

Etablierung eines Entschädigungsmechanismus bei Feststellung eines Versorgungsmangels von Arzneimitteln

Baden-Württemberg unterstützte zudem einen Antrag mit dem Ziel, Lieferengpässe bei Medikamenten zu verhindern. „Alle vorhandenen Möglichkeiten nach dem Arzneimittelgesetz zur Bewältigung von Arzneimittel-Lieferengpässen müssen ausgeschöpft werden“, betonte Lucha. „Es bedarf zeitnah einer gesetzlichen Regelung zur Erstattung von importierten Arzneimitteln, die im Rahmen des Sonderbezugs gemäß des Arzneimittelgesetzes bezogen werden, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die wirtschaftliche Belastung der Apotheken zu reduzieren.“ Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um die wirtschaftlichen Risiken für Apotheken bei der Nutzung dieser Sonderbezugsmöglichkeiten zu reduzieren und damit die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Weiterentwicklung des ÖGD über das Jahr 2026 hinaus

Baden-Württemberg hat sich auf der Länderminister-Konferenz erfolgreich mit einem eigenen Antrag für die Weiterentwicklung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) eingesetzt. „Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist eine unverzichtbare Säule für das Gesundheitswesen. Mit dem Pakt für den ÖGD haben Bund und Länder schon während der Corona-Pandemie die Weichen für eine strukturelle Stärkung des ÖGD gestellt“, so Gesundheitsminister Lucha. „Bund und Länder müssen auch über das Jahr 2026 hinaus gemeinsam an einem Strang ziehen, um einen nachhaltigen, erfolgreichen Wandel zu gewährleisten.“

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK)

Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der Vorsitz rotiert jährlich. Nach dem Vorsitzjahr Baden-Württembergs 2023 hat dieses Jahr Schleswig-Holstein den Vorsitz inne.