Arbeitsmarkt

Baden-Württemberg will krisenfeste Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld

Krisenfeste Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld will Baden-Württemberg mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat durchsetzen. Das hat das Kabinett auf Initiative von Arbeitsministerin Katrin Altpeter und Finanz- und Wirtschaftsministerin Nils Schmid beschlossen. „Der Arbeitsmarkt – insbesondere der in Baden-Württemberg – hat die Wirtschafts- und Finanzkrise besser überstanden, als zu erwarten war. Das ist auch dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld zu verdanken“, erklärte Arbeitsministerin Katrin Altpeter. „Deswegen möchten wir dafür sorgen, dass dieses bewährte Instrument im Krisenfall per Rechtsverordnung schnell aktiviert werden kann.“

„Das ist dialogorientierte Wirtschaftspolitik: Mein Austausch mit Unternehmensvertretern und Betriebsräten bei Firmenbesuch mündet in einer Bundesratsinitiative“, erklärte Wirtschaftsminister Nils Schmid heute in Stuttgart. Die Initiative für krisenfeste Regelungen für das konjunkturelle Kurzarbeitgeld ging auf den Besuch von Minister Schmid im Stuttgarter Werk Feuerbach des Automobilzulieferers Robert Bosch GmbH zurück. Schmid tauschte sich in Stuttgart-Feuerbach im Gespräch mit Unternehmensvertretern und Betriebsräten unter anderem über Erfahrungen mit der Kurzarbeiter-Regelung während der Krise aus. Schmid versprach, den gemeinsam von Unternehmensvertretern und Betriebsräten vorgebrachten Vorschlag für eine krisenfeste Regelung des Kurzarbeitergelds prüfen zu lassen.

In der zurückliegenden Wirtschaftskrise wurden die Regelungen zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes erleichtert und die Leistungen verbessert. So genügt es beispielsweise, wenn mindestens eine Person von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des Bruttoentgelts betroffen ist. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Personen von einem solchen Entgeltausfall betroffen sein. Die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber zu 50 Prozent erstattet, während er sie sonst alleine tragen muss. Auch bei Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitnehmers erhalten die Arbeitgeber Unterstützung, so werden ab dem 7. Monat des Kurzarbeitergeldbezugs 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Sonderregelungen sind bis zum 31. März des kommenden Jahres befristet, sie sollen nun aber nach dem Willen der Bundesregierung vorzeitig zum Ende dieses Jahres auslaufen.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg