Besuch

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gespräch mit Werkstattrat und Frauenbeauftragter der Stiftung Liebenau

Gruppenfoto auf Treppenstufen: Simone Fischer mit Frauenbeauftragter Melanie Rosenberger und Werkstattrat Andreas Grimm, den Vorständen der Stiftung Liebenau Prälat Michael Brock und Berthold Broll, der Geschäfts-führung Elke Gundel und Jörg Munk.
Simone Fischer (1. Reihe, 2. von rechts) mit Frauenbeauftragter Melanie Rosenberger (1. Reihe, 2. von links) und Werkstattrat Andreas Grimm (1. Reihe, 1. rechts), den Vorständen der Stiftung Liebenau Prälat Michael Brock (2. Reihe, links) und Berthold Broll (2. Reihe, rechts), der Geschäfts-führung Elke Gundel (3. Reihe, rechts) und Jörg Munk (2. Reihe, Mitte).

Simone Fischer besuchte am 7. Juli 2022 die Stiftung Liebenau in Meckenbeuren und informierte sich über inklusive Angebote und die Arbeit in der Stiftung.

Im Gespräch mit Werkstatträt*innen, Mitarbeitenden sowie Stiftungsverantwortlichen kam es zum intensiven fachlichen und persönlichen Austausch.

Gelebte Inklusion 

In Ravensburg informierte sich Simone Fischer über das Bildungs- und Förderzentrum KuBiQu der Stiftung Liebenau, ein innovatives Kooperationsprojekt mit der Unternehmensgruppe PRISMA. Täglich gibt es Förderangebote in den Bereichen Kunst, Bewegung, Musik, Lernen und Arbeit für Menschen mit Behinderungen – auch in Kooperation mit weiteren Kooperationspartnern im Quartier. 

Um Chancen und die Teilhabe am Arbeitsleben ging es im Gespräch mit Melanie Rosenberger, Werkstatträtin und Frauenbeauftragte in der WfbM in Liebenau und Andreas Grimm, Werkstattrat in Leutkirch. Sie gaben der Landes-Beauftragten Einblick in ihre Tätigkeit als Werkstattrat. An der Schnittstelle zwischen Werkstattbeschäftigten, Vertrauenspersonen und Werkstattleitung ging es dabei häufig um Lohnfragen und Arbeitsplatzthemen. 

Simone Fischer bedankte sich für das offene und wertvolle Gespräch. „Arbeit schafft Selbstwirksamkeit und Teilhabe. Menschen mit Behinderungen brauchen zeitgemäße Bedingungen und einen angemessenen Lohn. Die Chance von Inklusion liegt im Quartier und in der Begegnung. Wir benötigen mehr solcher Öffnungen ins Quartier, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie trägerübergreifende Verzahnungen und Kooperationen, damit wir Menschen mit Behinderungen selbstverständlicher Teil dieser Gesellschaft sind.“

Pandemie und Fachkräftesituation

Prälat Michael Brock, Vorstand Stiftung Liebenau, und die Geschäftsführer der Stiftung Liebenau Teilhabe, Elke Gundel und Jörg Munk, gingen auf die größte Herausforderung in der Eingliederungshilfe ein. Die durch die Pandemie noch einmal zusätzlich verschärfte Fachkräftesituation stelle eine große Belastungsprobe dar: das System und die Menschen darin, Mitarbeitende und Menschen mit Einschränkungen, die von den Schutzmaßnahmen gleichfalls stark betroffen waren, seien erschöpft. Und: „Der schon heute dünnen Personaldecke droht durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nochmals eine Belastungsprobe“ so Brock. Daher sein Appell an die Politik, die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch auszusetzen.

Die Landes-Beauftragten betonte: Menschen mit Behinderungen benötigen „so viel Schutz wie nötig und so viel Autonomie wie möglich.“ Das Maskentragen und die Impfung zum Schutz vor schweren Verläufen hätten sich als zentrale Bausteine im Kampf gegen die Pandemie erwiesen. Um die gravierenden Folgen von Schutzmaßnahmen, wie psychische Erkrankungen, kognitive Rückentwicklungen und Isolation, abzumildern bzw. zu vermeiden, setze sie darauf, dass mit geeigneten Maßnahmen die Bewegungsfreiheit und das Besuchsrecht in den besonderen Wohnformen auch im Herbst und Winter sichergestellt werden.“

Bundesteilhabegesetz 

Bei Einblicken in eine LiBW Langzeit-Intensivbetreuungs-Wohngruppe der Stiftung Liebenau Teilhabe sowie der St. Lukas-Klinik in Liebenau kam die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zur Sprache. Mit Blick auf Menschen mit hohen und Mehrfach-Unterstützungsbedarfen verdeutlichten Jörg Munk und Alfons Ummenhofer, Geschäftsführer der St. Lukas-Klinik, dass es für diesen Personenkreis auch weiterhin Angebote in Fachzentren mit hoher Spezialisierung vor Ort brauche: zur Begleitung und Unterstützung von Menschen, die sonst nirgendwo anders unterkämen, sowie zu deren medizinischen Versorgung. 

Beide plädierten zudem dafür, dass künftig die stärkere Vernetzung von spezialisierten Fachzentren mit gemeindeintegrierten Wohn-, Assistenz-, Arbeits-, Bildungsangeboten und dem Gemeinwesen im Blickfeld der inklusiven Gesellschaftsentwicklung sein müsste. Zu den hierfür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen hielten die Stiftungsverantwortlichen fest: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif und auch nicht ohne ausreichend Personal. Für die Beschäftigung brauche es attraktive Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bedürfe es einer stärkeren Koordinierung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. 

Simone Fischer sagte. „Die Veränderungen, die unter anderem das Bundesteilhabegesetz mit sich bringen, müssen endlich bei den Menschen ankommen und mit Leben gefüllt werden. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderungen brauchen Wahlmöglichkeiten, damit sie so wohnen, arbeiten und ihren Alltag verbringen können, wie sie es sich vorstellen. Dabei handelt es sich nicht um ein Sonderrecht. Jeder muss die Assistenz und zeitgemäße Angebote bekommen, die er benötigt, um ein gutes Leben führen zu können. Wir dürfen uns nicht von Übergangsvereinbarung zu Übergangsvereinbarung hangeln.“ Es bestehe eine gemeinsame Verantwortung aller, die Veränderungen jetzt zu den Menschen zu bringen. „Darauf müssen sie sich verlassen können.“, so die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Stiftung Liebenau

Quelle:

Geschäftsstelle Landes-Behindertenbeauftragte