Am kommenden Dienstag (13. April) beginnt auch für viele der 600.000 Menschen, die sich in Baden-Württemberg zum Islam bekennen, der Fastenmonat Ramadan. Durch die Corona-Pandemie gibt es auch in diesem Jahr Einschränkungen, beispielsweise beim gemeinschaftlichen Fastenbrechen am Abend, oder beim Gebet in der Gemeinde.
„Trotz dieser schwierigen Umstände, die uns alle schon viele zu lange sehr belasten, wünsche ich allen Musliminnen und Muslimen einen gesegneten Ramadan“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha im Vorfeld des Fastenmonats am Sonntag (11. April) in Stuttgart. „Die Corona-Pandemie stellt viele religiöse Menschen vor große Herausforderungen – auch im Islam, der selbstverständlich zu Deutschland und natürlich Baden-Württemberg gehört. In diesem Jahr gilt während des Fastenmonats wieder der eindringliche Appell, Kontakte auf das absolut notwendigste zu reduzieren und die Hygieneregeln weiter konsequent einzuhalten. Es ist leider nach wie vor nicht die Zeit für größere Feiern und geselliges Beisammensein. Ich hoffe, dass wir zum Ramadan im nächsten Jahr wieder etwas Normalität haben“.
Der Fastenmonat Ramadan
Für Angehörige des Islam gilt das Fasten als eines der fünf Säulen ihres Glaubens. Während des islamischen Fastenmonats Ramadan dürfen Musliminnen und Muslime von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang keine Nahrung zu sich nehmen. Für kranke oder altersschwache Menschen sowie schwangere oder stillende Frauen, Kinder und körperlich schwer Arbeitende gibt es Ausnahmeregelungen. Der Ramadan gilt als Zeit der Besinnung, des Verzichts, der Selbstdisziplin sowie der Wohltaten, des Mitgefühls, der Spenden und Gebete.