Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Behindertenbeauftragte aus Bund und Ländern fordern uneingeschränkte Barrierefreiheit

Am kommenden Montag (3. Dezember 2018) ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. „Im Licht der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll dieser Tag ein sichtbares Zeichen für die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzen. Es geht auch darum, das Bewusstsein in Staat und Gesellschaft für die Probleme von Menschen mit Behinderungen, die sie an einer vollen und chancengleichen Teilhabe noch immer behindern, in aller Deutlichkeit anzusprechen und damit um nichts geringeres als die Würde von Menschen mit Behinderungen zu respektieren“, bekräftigte die Landes-Behindertenbeauftragte, Stephanie Aeffner, im Vorfeld des 3. Dezember.

Behindertenbeauftragte aus Bund und Ländern formulierten und bekräftigten Forderungen zum barrierefreien Bauen

Der internationale Tag müsse auch ein jährlich wiederkehrendes unwiderrufliches Bekenntnis der Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft zu einer inklusiven Gesellschaft sein, die keine Zuschauerinnen und Zuschauer, sondern nur Aktive kenne. „Es geht um Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und um ein selbstbestimmtes Leben auch für Menschen mit Behinderungen. Da gibt es vor allem beim Angebot an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum als der zentralen Voraussetzung für eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung großen Nachholbedarf. Deshalb haben die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus dem Bund und den Ländern gemeinsame Forderungen zum barrierefreien Bauen formuliert und bekräftigt, dass nur barrierefreier Wohnungsbau sozialer Wohnungsbau ist“, betonte Stephanie Aeffner.

Ausreichenden, barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist verpflichtender Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention

„Es ist der verpflichtende Auftrag aus der seit 2009 für Deutschland rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention, ausreichenden, barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum und die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Wohnen ist ein Menschenrecht. Dennoch gibt es noch immer zu wenig barrierefreie und auch bezahlbare Wohnungen. Die gemeinsame Offensive von Bund, Ländern und Kommunen vom September 2018 zur Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten ist zwar sehr zu begrüßen, aber natürlich darf ein so wichtiger Aspekt wie Barrierefreiheit nicht fehlen. Denn nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau“, so die Landes-Behindertenbeauftragte. Die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum habe auch eine starke soziale Dimension und sei für eine inklusive Wohnbaupolitik unerlässlich. Gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft sei Barrierefreiheit ein wichtiger sozialräumlicher Standortfaktor und müsse Qualitätsstandard für nachhaltiges Bauen sein.

Die Beauftragten fordern unter anderem:

  • Die Schaffung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem und bezahlbarem Wohnraum, sowohl im Bestand als auch beim Neubau von Wohnungen. Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit zu verbinden.
  • Generell muss der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.
  • Bei Bauvorschriften darf Barrierefreiheit nicht einer vermeintlichen Kostensenkung geopfert werden. Für eine älter werdende Gesellschaft und die Schaffung inklusiver Wohnangebote gibt es einen großen Bedarf an barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Barrierefreiheit von Anfang an spart mittel- und langfristig enorme Ausgaben.
  • Die Mittel für das KfW Programm „Altersgerecht umbauen“ sind zu erhöhen und nicht auf dem jetzigen Stand festzuschreiben, damit mehr Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungen erreicht werden kann.

„Für mich ist auch die Landesbauordnung einer der zentralen Anknüpfungspunkte zur praktischen Umsetzung baulicher Barrierefreiheit bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Land und damit eine wichtige Schnittstelle zur Verwirklichung der diesbezüglichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb brauchen wir für die geplante Novellierung der Landesbauordnung ein Mehr an Barrierefreiheit. „Wir wissen längst, dass barrierefreies Bauen keine Frage der Kosten, sondern vielmehr der Konzeption und Planung ist. Im Bereich des Neubaus macht Barrierefreiheit nur gut ein Prozent der Gesamtbaukosten aus“, betonte die Landes-Behindertenbeauftragte.

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