Gesundheitsministerin Katrin Altpeter wendet sich vehement gegen eine geplante Änderung der Krankenhausfinanzierung durch den Bund, die nach ihrer Ansicht zu einer starken Benachteiligung der baden-württembergischen Krankenhäuser führen würde.
Konkret geht es um einen Gesetzesantrag zum Versorgungszuschlag, der in der vergangenen Woche von den beiden Regierungsfraktionen im Bundestags-Gesundheitsausschuss eingebracht wurde. Demnach soll der Versorgungszuschlag, über den die Krankenhäuser in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 57 Millionen Euro bekommen haben, ab 2015 in einem komplizierten Verfahren mit den sogenannten Mehrleistungen verrechnet werden. Aus Sicht von Ministerin Altpeter hätte dies fatale negative Folgen für die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser im Land und würde zudem den gesundheitspolitisch völlig falschen Anreiz setzen, künftig die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus auszuweiten.
Gesundheitsministerin Altpeter: „Mit dem geplanten neuen Verteilungsschlüssel für den Versorgungszuschlag werden die Krankenhäuser in Baden-Württemberg dafür bestraft, dass sie sich verantwortungsbewusst an die mit den Kassen vereinbarte Zahl der stationären Behandlungen, zum Beispiel bei Hüftoperationen, halten und eben nicht versuchen, Defizite durch die Steigerung etwa der Operationszahlen auszugleichen. Dass nun aber der Versorgungszuschlag an die Mengenausweitung gekoppelt werden soll, ist gesundheitspolitisch ein Irrweg und bedeutet zudem eine gravierende finanzielle Schwächung unserer Krankenhäuser.“
Die Ministerin appellierte deshalb eindringlich an die baden-württembergischen Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestags, die finanzielle Verschlechterung für die baden-württembergischen Krankenhäuser beim Versorgungszuschlag abzuwenden und die von ihnen eingebrachte Gesetzesvorlage entsprechend zu ändern. Ihren Appell richtete die Ministerin an die Abgeordneten Karin Maag (CDU, Wahlkreis Stuttgart II), Michael Hennrich (CDU, WK Nürtingen), Lothar Riebsamen (CDU, WK Bodensee), sowie die beiden SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis (WK Ulm) und Heike Baehrens (WK Göppingen).
Ministerin Altpeter forderte zugleich die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Parlamentarische Staatsekretärin beim Bundesgesundheitsminister Widmann-Mauz auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit aller Macht darauf hinzuwirken, dass die geplanten Einschnitte für die baden-württembergischen Krankenhäuser doch noch verhindert werden.
Als „bemerkenswert“ bezeichnete Ministerin Altpeter den Umstand, dass die CDU-Abgeordneten aus Baden-Württemberg im Gesundheitsausschuss der Gesetzesvorlage zur Veränderung des Versorgungszuschlags zugestimmt und erst danach die Landesregierung um Aufklärung darüber gebeten haben, welche Auswirkungen die von ihnen selber beschlossene Änderung für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg habe.
Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass der Versorgungszuschlag in der bisherigen Fassung ganz wesentlich auf eine von ihr eingebrachte Bundesratsinitiative aus dem Frühjahr 2013 zurückgeht. „Es darf nicht sein, dass wir diesen Erfolg für unsere Krankenhäuser jetzt wieder durch unbedachte Schnellschüsse kaputt machen.“