Gemeinsam mit allen beteiligten Behörden und Institutionen stellt die Landesregierung sicher, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine in einem sicheren und geschützten Rahmen aufgenommen werden.
Die Landesregierung wird unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, die vor dem Krieg in der Ukraine in Baden-Württemberg Zuflucht suchen, den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Versorgung bieten. Dies teilte Gesundheits- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (11. März) nach einer digitalen Schaltkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendamts in Stuttgart mit.
„Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, der verheerende Krieg mitten in Europa, treibt viele Menschen in die Flucht. Sie suchen Schutz im Ausland, auch in Baden-Württemberg. Das Landesjugendamt hat festgestellt, dass auch immer mehr Kinder und junge Menschen mit und ohne Begleitung, in Verbänden oder in sich geschlossenen Systemen, also zum Beispiel komplette Kinderheime, nach Baden-Württemberg einreisen“, so Lucha.
Sicherheit und Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Um deren bestmögliche Unterbringung zu gewährleisten, hat sich das Sozialministerium am heutigen Freitag mit den Jugendamtsleitungen ausgetauscht. Lucha: „Für alle dem Schutz von Kindern verpflichteten Behörden, Stellen und Institutionen steht zweifellos außer Frage, dass die Betroffenen in Baden-Württemberg Zuflucht finden müssen. Ebenso steht außer Frage, dass die Rettung von Leib und Leben der Betroffenen erste Priorität haben muss. Im Interesse des Kindeswohls stellen wir gemeinsam mit allen beteiligten Stellen sicher, dass die Kinder hier in einem sicheren und geschützten Rahmen aufgenommen werden“, so Lucha weiter.
Aktuell können 24 Stadt- und Landkreise rund 225 Plätze für geflüchtete junge Menschen bereitstellen. Weitere Stadt- und Landkreise können ihre bestehenden Kapazitäten ausbauen. Sämtliche Stadt- und Landkreise stehen bezüglich des Auf- und Ausbaus von Betreuungskapazitäten für geflüchtete junge Menschen in engem Austausch mit den Leistungserbringern.
Erste behördliche Anlaufstelle für geflüchtete Menschen sind die Ausländerbehörden. Handelt es sich dabei um junge Menschen, muss geklärt werden, ob es sich um Minderjährige handelt und ob sie in Begleitung oder unbegleitet eingereist sind. Entsprechend arbeiten die Ausländerbehörden und Jugendämter in erprobter Weise Hand in Hand. „Uns kommt zugute, dass wir durch die Flüchtlingskrise 2015 auf geordnete Verfahren zurückgreifen können“, sagte Lucha. „Oberste Priorität hat für uns, dass die jungen Menschen, die so viel erlitten haben, das finden, was sie bei uns suchen: Sicherheit und Schutz.“
Landesportal Baden-Württemberg: Informationen zur Ukraine-Krise