Austausch

Besuch im Landkreis Schwäbisch Hall zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer mit Bewohner*innen und Mitarbeitenden im Haus am Vogelnest in Crailsheim.
Simone Fischer (rechts) mit Bewohner*innen und Mitarbeitenden im Haus am Vogelnest in Crailsheim.

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer nahm am 15. Dezember 2022 an der Kreisfachausschuss-Sitzung der Anbieter für Angebote der Eingliederungshilfe im Landkreis Schwäbisch Hall teil und besuchte zwei Einrichtungen der Samariterstiftung.

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nahm am 15. Dezember zusammen mit Bewohnerbeirat, Werkstattbeirat, Angehörigenvertretung und Jitka Mitlacher, Leiterin des Sozialamts im Landratsamt Schwäbisch Hall, an der Kreisfachausschuss-Sitzung der Anbieter für Angebote der Eingliederungshilfe im Landkreis teil.

Die Fragen und Anliegen waren vielseitig. Neben der Situation zur Gesundheit und Ärzteversorgung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis standen beispielsweise die angespannte Personalsituation zu den Assistenzleistungen in den Angeboten der Eingliederungshilfe, die Frage nach einem gerechten Entgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie der fehlende barrierefreie Wohnraum im ländlichen Raum auf der Tagesordnung. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe und individuellen Assistenz - unabhängig von der Wohn- und Lebensform – beschäftigt alle gleichermaßen.

Simone Fischer sagte: „Wir brauchen dringend mutige Vertragspartner, die im Sinne des BTHG und nach neuem Recht ihre Verträge vor Ort abschließen, damit die Voraussetzungen endlich geschaffen werden und die Verbesserungen, die das Gesetz vorsieht, bei den Menschen ankommen.“

Am Vormittag besuchte die Landes-Beauftragte das Haus am Vogelnest in Crailsheim der Samariterstiftung. Dort nutzen älter werdende Menschen mit seelischer Behinderung die Angebote der Eingliederungshilfe. Anschließend war sie in der „R4 Schwäbisch Hall“, einer „schließbaren Einrichtung“ für Menschen mit Unterbringungsbeschluss, zu Gast und tauschte sich mit Menschen aus, die dort leben und arbeiten.

Quelle:

Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen